Auszug - Der Winterdienst im geänderten Straßenreinigungsgesetz  

 
 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 17.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
0019/4 Der Winterdienst im geänderten Straßenreinigungsgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kaas Elias/Dr.Vandrey/Prejawa 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren.

 

Zu 1.

Vor der Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes musste Schnee nach der Beendigung, so der Gesetzestext, des Schneefalls und Winterglätte unverzüglich nach ihrem Entstehen bekämpft werden. Ein Erfolg war nicht vorgeschrieben. Frei nach dem Motto: Kämpfen reicht da aus, gesiegt werden musste nicht. Und das ist tatsächlich in einem Verfahren vor Gericht auch so argumentiert worden. Wir haben versucht, aber es war so viel Schnee, wir konnten es nicht schaffen. Sie haben auch Recht bekommen.

 

Die Eisbeseitigung wurde jetzt verpflichtend im Gesetz geregelt. Auch die Gehwege sind jetzt unverzüglich nach Beendigung des Niederschlags, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen von Schnee zu beräumen. Herr Häntsch, wir erinnern uns an die Diskussion. Herr Häntsch hatte nämlich damals vorgeschlagen, als gut ausgebildeter Jurist, dass man lieber formulieren sollte, „vom Schnee“ zu beräumen, im Gesetzestext steht aber nur „von Schnee“ zu beräumen, was auch wieder dazu geführt hat, dass auch in den gerichtlichen Auseinandersetzungen genau das eingetreten ist, was Herr Häntsch gesagt hat, weil es ja nicht vollständig, sondern nur von Schnee nicht vom Schnee zu beräumen ist.

 

Die erforderliche Mindestbreite des von den Anliegern durchzuführenden Winterdienstes auf Gehwegen wurde in Straßen der Reinigungsklasse 1 und 2 mit Wirkung vom 1. November auf 1,50 m erhöht. Zudem wurde festgelegt, dass auf dem Kurfürstendamm, vom Breitscheidplatz bis Lewishamstraße und Tauentzienstraße von Rankestraße bis Ansbacher Straße beidseitig jeweils in 3 m Breite der Winterdienst durchgeführt werden muss. Zudem sind Verbindungen von den straßenseitlich gelegenen Gehwegteilen zu den Grundstücken zu schaffen. Der gehwegseitige Winterdienst in Haltestellenbereichen von Bussen, das war ja auch ein ganz besonderes Ärgernis, weil man immer nicht in die Busse reinkam, weil man dann immer über die Schneehaufen klettern musste, und an bestimmten Straßenbahnhaltestellen wurde unter die Verantwortung der BSR gestellt. Dies umfasst auch das Schaffen an der Zuwegung, zudem von den Grundstückseigentümern zu räumenden Gehwegflächen und im Bereich vor den Wartehallen.

 

Der Winterdienst auf bestimmten öffentlichen Plätzen wurde ebenfalls in die Zuständigkeit der Berliner Straßenreinigung gegeben. Hierzu zählen in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf der Breitscheidplatz und die Fußgängerzone Wilmersdorfer Straße. Die bisher vorgesehene Übertragung der Verantwortung für den Winterdienst auf Übernehmer wurde gestrichen. Bisher konnte jeder Eigentümer sich freistellen, indem er gesagt hat, die Firma XY macht das. Dann ist die Firma insolvent gegangen, man konnte dann eh nichts mehr holen und dann hat der Eigentümer gesagt, ich hab es an jemand anders übergeben. Deswegen bleibt es auch bei der Verantwortung der Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke. All diese Änderungen sind übrigens auch von der BVV hier einstimmig beschlossen worden und dann habe ich mich auch immer gefragt, wenn man wüsste, wie teuer das ist und man das selber aus dem eigenen Bezirkshaushalt bezahlen würde, würde man das auch so beschließen? Dazu komme ich aber auch gleich.

 

Nach meiner Ansicht ist davon auszugehen, dass sich die Zustände auf den Straßen durch die Gesetzesänderung auch verbessern werden. Erste Verbesserungen waren auch in der letzten Saison zu verspüren.

 

Zu 2.

Für die von der SE Facility Management Verwaltung und Grundstücke wird im Vergleich zur Wintersaison 2010/2011 eine Kostensteigerung von über 500 % eintreten. Statt Kosten in Höhe von 50.000,-- Euro, müssen jetzt 270.000,-- Euro auf den Tisch gelegt werden. Für die Marktverwaltung haben sich bei der im Sommer 2010 durchgeführten Neuvergabe der Winterdienstleistung die Kosten verdreifacht.

 

Zu 3.

Das ist jetzt die spannende Frage: Wo kriegen wir das Geld her? Wir werden natürlich versuchen durch eine Basiskorrektur am Ende des Haushaltsjahres das Geld wieder herzubekommen von der Senatsverwaltung. Da gibt es auch die ersten politischen Bestrebungen, weil man davon ja auch nicht bei der Aufstellung der Haushalte wusste, dass es hier eine Verschärfung des Gesetzes gibt. Aber wir wissen ja, wie mit solchen Anträgen der Senatsverwaltung für Finanzen umgegangen ist. Und das Zweite ist natürlich, dass der Fachbereich interne Dienste bei Mehrausgaben einen Antrag stellen muss, da im Bereich A 08, also den Bewirtschaftungskosten, die Mittel nicht ausreichen werden und wir werden dann darüber beraten. Oder haben wir schon, Herr Gröhler?

 

Herr Gröhler: Nein, haben wir noch nicht.

 

Zu 4.

Der Winterdienst für die vom Bezirk verwalteten Grundstücke wird erstmalig durch zwei Winterdienstfirmen wahrgenommen. Der Bezirk ist dafür in zwei Lose aufgeteilt worden, nämlich in den Bereich nördlich bzw. südlich der Kantstraße. Darüber hinaus sind die Rathausstandorte zusätzlich mit einer Schneekehrmaschine ausgestattet, die im Bedarfsfall vom bezirkseigenen Personal zum Einsatz gebracht werden kann. Die Kontrollpflicht bei der Durchführung des Winterdienstes bei den bezirklichen Grundstücken wird durch eigenes Personal durchgeführt.

 

Zu 5.

Ja, auf Straßen der Einsatzstufe 1 sind Radfahrstreifen wie Fahrbahnen zu behandeln, so dass auch dort der Einsatz von Feuchtsalz möglich ist. Auf ausgewiesenen Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, soll die Schneeräumung zeitgleich mit den Maßnahmen auf den Fahrbahnen stattfinden. Das Verbot des Anhäufens von Schnee und Eis wurde auf Radfahrstreifen und gekennzeichnete Behindertenparkplätze ausgedehnt.

 

 
 

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