Auszug - Passt eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Vorfahrtsregelung?  

 
 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 14.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
2045/3 Passt eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Vorfahrtsregelung?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE. 
Verfasser:Tillinger/Tazegül/Prof.Dr.Bärwolff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Tillinger erläutert den Antrag, die Formulierung sei jedoch aus Sicht von Frau Ludwig präzisierungsbedürftig, da auf vielen Straßen nur nachts Tempo 30 gelte

Herr Tillinger erläutert den Antrag, die Formulierung sei jedoch aus Sicht von Frau Ludwig präzisierungsbedürftig, da auf vielen Straßen nur nachts Tempo 30 gelte. Straßenzüge, in denen wie in der Württembergische Straße Lichtsignalanlagen vorhanden sind, dürfen auch nicht zu Tempo-30-Zonen erklärt werden, erläutert Herr Schulte. Der Antrag wird mit 1:13:0 Stimmen abgelehnt und ihm wird mit 13:1:0 Stimmen die Dringlichkeit zuerkannt.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in Straßen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kmh vorgegeben ist, an allen Kreuzungen im Geltungsbereich dieser Geschwindigkeitsbegrenzung die Richtzeichen Vorfahrtsstraße oder Vorfahrt entfernt werden (z. B. in der Württembergischen Straße).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              1              dagegen:    13                   Enthaltung:              0

 
 

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