Auszug - Eingabe Nr. 191 des Herrn Christoph M. betr. Ungepflegter Preußenpark BE: Herr BzStR Gröhler  

 
 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 4114
Ort: 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 4
 
Beschluss

Der Petent beschwert sich über den sehr ungepflegten Zustand des Preußenparks

Der Petent beschwert sich über den sehr ungepflegten Zustand des Preußenparks. Er ist nicht anwesend.

 

Herr BzStR Gröhler berichtet, dass vor einigen Jahren aufgrund der mangelnden Personalsituation im Grünflächenamt der Preußenpark durch externe Firmen gereinigt wurde. Im Jahr 2010 betrugen die Kosten für die Beseitigung des Mülls über 20.000 €. Der höchste Kostenfaktor entsteht beim sogenannten „Mischmüll“, bestehend aus Fleisch, Knochen, Verpackungsmaterial, Dosen, Aluminium, Glas etc., obwohl viel Verpackungsmüll vom Dualen System stammt. In diesem Jahr ist aber kein Geld mehr für die Beauftragung der Pflege vorhanden, weil sehr viel Geld in die Pflege der Straßenbäume floss. Entsprechend musste der Preußenpark mit einer Not-Personalbesetzung müllfrei gehalten werden. Nach schönen Wochenenden werden ca. 30 – 40 gefüllte blaue Säcke vorgefunden, die abtransportiert werden müssen. Sehr viel Müll entsteht durch gewerblichen Handel im Preußenpark. Im August wurden zusätzlich einmalig 5.000 € für die Müllbeseitigung zweckgebunden zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Entsorgungsaufträge im August und September zu erteilen.

 

In den letzten Tagen, so Herr BzStR Gröhler, wurde der Park noch einmal „grundgereinigt“ und Schilder angebracht, wo die Besucher ausdrücklich darum gebeten werden, den mitgebrachten Müll auch wieder mit nach Hause zu nehmen. Herr BzStR Schulte hatte auch schon entsprechende Flyer durch das Ordnungsamt an die Besucher verteilen lassen.

 

Die Vorsitzende erinnert sich, dass vor ca. zwei Jahren an einem der „Runden Tische“ sich einige dieser „Händler“ bereit erklärt hatten, die gesamte Reinigung und Müllbeseitigung selbst zu übernehmen. Eine gewisse Organisation ist schon vorhanden, in dem der Müll in blauen Säcken gesammelt und nicht mehr in die Müllbehälter geworfen wird. Die blauen Säcke werden im Park am Zugang Brandenburgische Straße gestapelt. Die Händler hatten sich damals bereit erklärt, die Säcke in einen großen Müllcontainer in einem verschlossenen Verschlag zu deponieren. Der Abtransport und die Kosten blieben aber beim Bezirksamt.

 

Auf die Frage von Frau Dittner erklärt Herr BzStR Gröhler, dass die BSR nicht für die Müllentsorgung in einer Grünanlage zuständig sei. Die gesamte Müllbeseitigung hat ein Jahresvolumen von ca. 20.000 €. Und wenn man mal bedenkt, dass die BSR nicht einmal einen abgestellten Kühlschrank kostenlos von der Straße entfernt, sondern das Ordnungsamt einen Auftrag an die BSR geben muss (Kostenträger ist dann das Tiefbauamt), dann lässt sich die BSR diesen Abtransport gut bezahlen. Würde die BSR den Abtransport der Müllsäcke „kostenlos“ übernehmen, müsste sie dem Landesrechnungshof erklären, warum sie es dem Gebührenzahler  zumutet, dass sie ein Minus von 20.000 € machen.

 

Nach entsprechenden Ausführungen sieht Frau Andres nicht ein, dass die Bürger die Entsorgungen zahlen müssen.

 

Herr Kaas Elias regt erneut einen Runden Tisch an.

 

Herr BzStR Schulte erhält das Wort und erklärt, dass es Bereiche gibt, wo es ganz ohne Abfallbehälter funktioniert, nämlich im Bereich der Berliner Forsten. Die Berliner Forsten haben das Prinzip keine Abfallbehälter vorzuhalten, weil Abfallbehälter dazu führen, dass Müll sich ansammelt. Es ist  nun mal so Usus, was man mit in den Wald nimmt, nimmt man auch wieder mit hinaus. Je mehr Abfallbehälter stehen, je mehr Müll fällt an.

Die Runden Tische finden weiterhin immer zu Beginn jeder Saison mit den Sicherheitsbehörden statt. Das größte Problem stellt der Nachweis des gewerblichen Handelns dar. Der gewerbliche Handel ist nur dann nachweisbar, wenn  nachgewiesen werden kann, dass eine Person mehrmals verkauft hat und nicht nur einmal. Das heißt, ich muss dieser Person nachweisen, dass sie mehrmals hintereinander mit der Absicht „gewerblich zu handeln“ Sachen verkauft. Die Tatsache, dass 20, 100 oder 150 Aluschalen vorhanden sind und eine Menge an „Huhn“ vorhanden ist, reicht nicht aus, zu sagen, es liegt gewerblicher Handel vor, auch für die Gerichte nicht. Dazu existieren auch gute Beispiele, die in einer nichtöffentlichen Sitzung gezeigt werden können. Teilweise genügt die Argumentation der Gegenseite: „Ich habe eine große Familie und verkaufe hier zum Selbstkostenpreis die Lebensmittel und alle, die jetzt hier kaufen, gehören zu meiner großen Familie.“ Dann ist das kein gewerbsmäßiger Handel. Oder: man trifft sich zum Picknick, jeder trägt etwas dazu bei, und man zahl unterschiedliche Preise. Dementsprechend ist der Nachweis sehr, sehr schwierig. Auch gibt es gelegentlich Hinweise der Polizei, des Landeskriminalamtes, dass das Ordnungsamt zu bestimmten Zeiten nicht zu sehr auf diese Dinge achten soll, weil dann Ermittlungen, z. B. im Bereich der Drogenszene oder Beschaffungskriminalität, laufen.

 

Herr BzStR Schulte erklärt ergänzend, dass der Nachweis des Verkaufs von  zubereiteten Lebensmitteln von Person A zu Person B ,  noch nicht der Nachweis des gewerblichen Handels ist. Es muss der Verkauf nachgewiesen werden. Auch „Testkäufe“ sind von den Richtern nicht unbedingt als Nachweis anerkannt worden.

 

Für die Thai-Community ist der Preußenpark ein wichtiger Treffpunkt. Dass dann auch eventuell illegale Geschäfte gemacht werden, ist klar.

Es gibt auch viele, die den Park als wichtigen Treffpunkt nutzen, was Herr BzStR Schulte positiv bewertet.

 

Frau Halten-Bartels erwidert, dass Anwohner sich über Drogenhandel, Ungeziefer etc. beschweren.

 

 

Nach weiterer Diskussion wird die Eingabe abschließend nach § 21 Abs.4 c GO-BVV als erledigt erklärt.

 

 
 

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