Auszug - Eingabe Nr. 194 des Herrn Dr. Torsten H. betr. Gaststättenbetrieb in der Koenigsallee 5 b, 14193 Berlin BE: Herr BzStR Schulte  

 
 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 08.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 4114
Ort: 10707 Berlin, Fehrbelliner Platz 4
 
Beschluss

Der Petent ist mit seinem Rechtsanwalt anwesend und berichtet mündlich ausführlich

Der Petent ist mit seinem Rechtsanwalt anwesend und berichtet mündlich ausführlich. Er wohnt mit seiner Familie in direkter Nachbarschaft des Restaurants, über das er sich beschwert. Seit ca. zwei Jahren wird massiv die Nachtruhe gestört; in den Wintermonaten zwei- bis dreimal pro Woche, in den Sommermonaten täglich, zum Teil bis 5.00 Uhr morgens. Zwischenzeitlich rufe er regelmäßig die Polizei. Zuletzt wurde am 03.09. die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung gerufen. Es existieren verschiedene Lärmquellen. Unter anderem wird der gastronomische Raum für Partyveranstaltungen mit sehr lauter Musik genutzt. Auf der Steganlage am Restaurant wird auch bedient. Vor seinem Schlafzimmer befindet sich der Parkplatz, ebenfalls eine sehr hohe Lärmquelle (laute Verabschiedungen, Motorengeheul). Nach Restaurationsbetrieb, egal wie spät oder früh es ist, werden leere Flaschen in den Flaschencontainer geworfen. Wenn bis beispielsweise bis morgens 4 Uhr die Party geht, wird aufgeräumt und entsprechender Lärm verursacht. Entsprechend liegen bei die Nerven blank. Auch der fünfjährige Sohn wird nachts wach.  Deswegen wird zwar die Polizei gerufen, aber nicht regelmäßig eine Anzeige gemacht.

 

Auch gegen den Umweltschutz wird verstoßen, so der Petent, da vom Steg Zigarettenkippen ins Wasser geworfen , Gläser  ausgeschüttet werden. Papierservietten fliegen ins Wasser; zum Teil auch leere Flaschen, die wir als Anwohner anschließend einsammeln und entsorgen. Auch die Pflanzen- und Tierwelt wird gestört. Der Steg ist mit starkem Neonlicht in blau und rot beleuchtet, was für die Tierwelt schädlich ist. Der BUND hat dies bestätigt. Persönliche Gespräche mit der  Gastronomin blieben erfolglos, es gab keine Gesprächsbereitschaft. Zwar wurde durch das Ordnungsamt einige Male eingegriffen, aber kurz danach geht der Lärm auf dem Parkplatz weiter.

 

Der Rechtsanwalt erklärt, dass vom Ordnungsamt die Auflage erging, dass bei Musikdarbietungen die Fenster und Türen verschlossen sein müssen. Es existieren aber keine geeigneten technischen Maßnahmen, wie Lüftung, Schleuse und ähnliches. Auf den Parkplatz werden zum Teil auch Bistrotische hingestellt und serviert - und das nachts um ein Uhr. Es finden ständig Verstöße gegen die Auflagen statt. Beschwerden von Nachbarn und Zeugenbestätigungen liegen vor. Vor einigen Wochen wurde eine wasserrechtliche Genehmigung für eine Schankfläche (Steg), die vorher jahrelang unerlaubt genutzt wurde, erteilt. Bis drei Uhr wurden Getränke ausgeschenkt, die Leute sind im Sommer vom Steg aus baden gegangen, wohl bemerkt, mitten in der Nacht. Gegen diese Auflage wurde am 25.08.2011 Widerspruch seitens des Petenten erhoben. Theoretisch hätte die Nutzung sofort eingestellt werden müssen; bis heute ist dies leider nicht geschehen. Die Betreiberin, obwohl in Kenntnis dieses Widerspruchs, ignorierte diesen aber. Aus Sicht des Rechtsanwaltes sind die Versäumnisse und mangelnden Kontrollen durch das Ordnungsamt nicht hinnehmbar. Zum Beispiel wurde am 01.06.2011 der Antrag auf Widerruf der Erweiterung der Betriebsart „Tanzlokal“ gestellt. Bis heute fehlt sogar die Eingangsbestätigung.

 

Bis 1994 war die Steganlage als Sonnendeck befristet genehmigt. Dann hat das Ordnungsamt 2007 die Genehmigung als erweiterte Schankfläche erteilt, ohne zu prüfen, ob eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt. Ein Mitarbeiter des Bezirksamtes bestätigte, die Genehmigung hätte nie erteilt werden dürfen, ohne die Zustimmung bzw. Genehmigung  der Wasserbehörde, die bisher nicht vorliegt. Obwohl massive Beschwerden vorlagen, Polizeiberichte existieren, wurde trotzdem die Genehmigung durch das Bezirksamt erteilt. Die Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzung des Stegs seien außerdem nicht erfüllt.

 

Frau Dittner fragt, ob dem Vorwurf des Petenten in seiner Petition, dass die Gastronomin nach eigener Aussage „beste Beziehungen zu Bezirksangestellten habe“ nachgegangen werden kann.

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass die Stellungnahme des Ordnungsamtes auch bei ihm jetzt Fragen aufgeworfen habe, die er am nächsten Tag persönlich stellen wird. Anscheinend gibt es ein großes Defizit in der Kommunikation zwischen Polizei und Ordnungsamt. Die Polizei z. B. informierte das Ordnungsamt darüber, das der Petent sich am 06. und 07.05.2011 gegen Lärm aus dem Restaurant beschwerte, aber auf eine Ordnungswidrigkeitsanzeige verzichtete. Aber ohne Anzeige kann das Ordnungsamt nicht handeln. Der Petent erklärt den Verzicht der Anzeige damit, dass die Polizei nach Anruf erst ein bis eineinhalb Stunden später vor der Tür stehe, seine Familie und er aber seinen Schlaf brauchen.

 

Der Petent habe, so Herr BzStR Schulte, laut Stellungnahme auf eine Mail des Umweltamtes vom 26.05.2011 nicht reagiert. Der Petent erklärt, er habe keine Mail erhalten.

 

Diverse Male haben die Mitarbeiter, auch nach 22.00 Uhr, eine Überprüfung der Auflagen vorgenommen, es wurden keine Verstöße festgestellt. Herr BzStR Schulte erklärt weiter, dass auch weitere Auflagen erteilt werden können, z. B. Blockierung der Musikgeräte. Diese Forderung wird sich jedoch erst nach Vorliegen konkreter Messdaten über zu hohe Schallpegel in den Schlaf- und Wohnräumen des Petenten realisieren lassen.

 

So ärgert Herrn BzStR Schulte auch, dass das Umweltamt ihn nicht informiert hat, dass die Nutzung der Steganlage genehmigt wurde. Zum eingereichten Widerspruch des Petenten zur Erweiterung zum Tanzlokal vom 01.06.2011 bittet Herr BzStR Schulte um Übersendung einer Kopie und entschuldigt sich gleichzeitig, dass bis heute keine Bestätigung bei dem Petenten eingegangen sei. Herr BzStR Schulte wird sich persönlich darum kümmern.

 

Der Petent erhält die Stellungnahme des Bezirksamtes an die Hand.

 

Frau Halten-Bartels fragt, ob die jeweiligen, unterschiedlichen Auflagen durch das Ordnungsamt auch kontrolliert wurden und werden. Kritisch wird von Frau Hoffmann-Nehls gesehen, dass massiv so viele Genehmigungen von Dingen vorliegen, die nicht überprüft wurden, zumal die Gastronomin nicht zuverlässig scheint. Wie sieht es mit dem polizeilichen Führungszeugnis aus, wie sieht es mit dem Nachweis der gemachten Auflagen aus?

 

Herr BzStR Schulte erklärt, dass er von Bußgeldern des Umweltamtes – mangels Kommunikation – keine Kenntnis hat. Er will persönlich nachfragen. Seitens des Ordnungsamtes werden Überprüfungen – gerade auch in der Nachtzeit – vorgenommen werden. Zudem sagt er zu, dass er den Kontakt mit der Polizei aufnehmen und sich die Meldungen und Einsatzberichte geben lassen will. Die Frage der wasserrechtlichen Genehmigung kann er nicht beantworten, da dafür das Umweltamt zuständig ist, er sich aber auch darüber informieren wird. Dem Petenten wird ein konkreter Ansprechpartner mit Telefonnummer überreicht.

 

Herr Wittke beantragt die Vertagung der Eingabe.

 

Abschließend wird die Eingabe einstimmig vertagt.

 

 

 
 

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