Auszug - Lärmschutzwand entlang des Stadtringes / Kurt-Schumacher-Damm  

 
 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 23.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
2122/3 Lärmschutzwand entlang des Stadtringes / Kurt-Schumacher-Damm
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Verrycken 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss


Zur Beantwortung Herr BzStR Gröhler:

 

Frau Vorsteherin, lieber Herr Verrycken, meine Damen und Herren, das Bezirksamt darf die Große Anfrage wie folgt beantworten:

 

Zu 1.

Ein ganz klares ja, um es zu beschleunigen.

 

Zu 2. und 3.

Unmittelbar gab es in den letzten Monaten keine Fortschritte bei der Realisierung, was aber nicht durchs Bezirksamt zu verantworten ist. Lassen Sie mich vielleicht einfach noch mal für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht jeden Tag mit der Lärmschutzwand vertraut sind, die Chronologie kurz darstellen, um auch zu zeigen, dass auch seitens des Bezirksamtes nichts unterlassen wurde und nichts vergessen wurde, was man überhaupt denken könnte. Also, die eine Überlegung ist, wir finanzieren es aus der eigenen baulichen Unterhaltung. Geht nicht, ist ja keine bauliche Unterhaltung, ist etwas Neues. Also, könnten wir es in der Investitionsplanung anmelden. Investitionsplanung haben wir im Moment nicht wirklich richtig und außerdem könnten wir sie nach 2018 reinschieben. Hilft also auch nicht wirklich weiter, also haben wir versucht, andere Finanzierungsmöglichkeiten aufzutun. Die Bauabteilung erkundigt sich erst einmal im eigenen Hause, nämlich bei der Kollegin Umweltstadträtin, ob da Möglichkeiten bestehen aus Förderprogrammen, die die Abteilung Soziales und Umwelt zu verwalten hat, ob es dort Fördermöglichkeiten gibt. Feststellung, dass in all die Förderprogramme nicht reinpasst und abschlägige Stellungnahme.

August 2007: Wir versuchen eine Kostenreduzierung bei möglichem Bau einer Lärmschutzwand durch ABM-Tätigkeiten zu erlangen. Abschlägige Stellungnahmen.

November 2007: Wir stellen einen konkreten  Antrag auf Fördermittel (UEP 2). Bei dem Projektverwalter BSU, der im Auftrag des Landes Berlin die Mittel verwaltet, abgelehnt.

März 2008: Wir stellen einen Antrag auf Fördermittel UEP 2, nun unmittelbar bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Ich schreibe persönlich an Senatorin Lompscher, um die Dringlichkeit des Ganzen darzulegen und ihr auch zu zeigen, was das für eine tolle innovative Maßnahme, auch für das Land, wäre. Abgelehnt.

Juli 2008: Wir stellen einen Antrag auf Fördermittel aus dem Programmtopf „LivePlus Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“ bei Sen GUV. Abgelehnt.

Februar 2009: Wir stellen einen Antrag im Rahmen des K2-Programms bei Sen GUV. Ich schreibe selbst noch mal. Abgelehnt. Sen GUV verweist auf Sen Stadt und sagt, die sind zuständig bei Maßnahmen an Bundesautobahnen.

März 2009: Daraufhin schreibe ich selbst an Staatssekretärin Krautzberger (Sen Stadt) und bitte sie, eine Förderung zu prüfen. Abgelehnt. Die Senatsverwaltung antwortet uns, und zwar der zuständige Abteilungsleiter und mit Genehmigung der Vorsteherin zitiere ich:

 

„Es gibt keine rechtlichen Möglichkeiten, Gebiete, wie z. B. Kleingartenanlagen aus Sonderprogrammen des Bundes zu schützen. Ausdrücklich wird auf die einschlägigen Vorschriften hingewiesen und die Möglichkeit des Lärmschutzes für derartige Nutzungen ausgeschlossen. Allein aufgrund dieser Rechtsvorgaben musste die Finanzierung einer Lärmschutzwand ausgeschlossen werden. Ich bedaure sehr, dass meine Verwaltung keine Möglichkeit sieht, das Vorhaben des Bezirks zu unterstützen.“

 

Juni 2009: Die Serviceeinheit Immobilien schreibt noch einmal an Sen Stadt, um die Erkenntnisse von Sen Stadt über die Unzweckmäßigkeit von kombinierten Lärmschutzphotovoltaikanlagen zu übermitteln. Weil, in dem Schreiben von Sen Stadt stand auch drin, sie halten kombinierte Lärmschutzphotovoltaikanlagen für nicht sinnvoll, weil, es war ja immer unsere Zielsetzung, wir wollten nicht nur eine singuläre Lärmschutzwand schaffen, sondern wir wollen sie natürlich zur Gewinnung von umweltfreundlichen Energien auch nutzen. Sen Stadt teilt uns mit, ich zitiere erneut:

 

„Nach interner Prüfung durch meinen Fachbereich musste dies u. a. aus technischen Gründen abgelehnt werden. Eine wesentliche Rolle spielten die Probleme der Zuständigkeit bei der Wartung und Unterhaltung der Anlage und der sich daraus ergebenen sehr wahrscheinlichen Verkehrsbeeinträchtigung. Die Frage nach Solaranlagen an Lärmschutzwänden entlang der Autobahn in Berlin wurde danach nicht erneut diskutiert.“

 

Sie sehen also, es gibt hier offensichtlich eine ganz klare Auffassung der zuständigen Senatsverwaltung, dass man an Autobahnen gar keine Solar- oder Photovoltaikanlagen haben möchte.

 

Und jetzt noch mal Juni 2011: Die Bauabteilung hat erneut an Sen GUV geschrieben, und zwar unter dem Hinweis zehn Jahre Umweltentlastungsprogramm haben wir Sen GUV noch mal gebeten, zu prüfen, weil nach unserer Auffassung UEP2-Mittel sehr wohl dafür einzusetzen wären. Wir müssen jetzt abwarten, was Sen GUV auf diese Fragestellung antwortet. Darüber hinaus befinden wir uns in Gesprächen mit den Betreibern und Herstellern von Solaranlagen. Ein weiteres Gespräch wird es bei mir in den nächsten Monaten geben. Und wir prüfen auch weitere private Finanzierungsmöglichkeiten. Ich muss allerdings sagen, wenn wir keine Finanzierungsmöglichkeit über staatliche Fördermittel als Co-Finanzierung finden, wird es mit den Privatmitteln allein sicherlich nicht ausreichen.

 

Noch mal zur Klarstellung: Wir haben ja auch geprüft, muss es eine Lärmschutzwand oder kann es auch ein Lärmschutzwall sein? In der ökonomischen Betrachtung ist die Wand praktischer. Sie wäre ein Kilometer lang. Wir haben ausrechnen lassen, dass sie sechs Meter hoch sein muss, um unter 55 Dezibel zu kommen. Im Moment haben wir 70 Dezibel. Sie hätte ab der Höhe von 1,50 Meter in einem Neigungswinkel von 35 Grad Solar- oder Photovoltaikanlagen und die Kostenschätzung wäre etwa bei 2 Mio. Euro, wobei allein die Entschädigungskosten für die zu beräumenden Parzellen und damit komme ich zur Beantwortung der vierten Frage:

 

Es müssten 60 Parzellen geräumt werden. Wir schätzen 10.000,-- Euro Entschädigung, also allein 600.000,-- Euro werden Entschädigungsleistung und die Abräumung der Parzellen würde etwa noch einmal 300.000,--  Euro umfassen, also wir haben hier einen Kostenfaktor, es hört sich jetzt furchtbar viel an, ist aber nicht viel, wenn Sie bedenken, dass wir dort aufstehende Häuser und Schuppen auch entfernen müssen, Müll trennen, falls da asbesthaltige Dachpappe oder ähnliches ist. Also, wir können es kurz machen, wir müssten mindestens 2 Mio. Euro einsetzen. Ich halte das Projekt nach wie vor für sehr sehr innovativ und richtungsweisend. Nach unseren Kenntnissen wäre es die größte oder die längste kombinierte Lärmschutzwand mit Energiegewinnungsanlage in Deutschland und insofern muss ich sagen, habe ich wenig Verständnis dafür, dass welche Senatsverwaltung wir auch immer anschreiben, wir nur ablehnende Mitteilungen bekommen und insbesondere hat mich auch die ablehnende Haltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein wenig geärgert, die ja den Kleingärtnern geschrieben hat, dass sie Kleingartenanlagen nicht für schützenswert hinsichtlich der Verlärmung hält und einem Unternehmen der Solarbranche wurde auf seine entsprechende Anfrage von Sen Stadt mitgeteilt, dass es doch besser wäre, wenn er eine derartige Wand an anderer Stelle erstellen würde, wo Hochbebauung geschützt würde, für Kleingärten sehen sie keine Möglichkeit der Realisierung.

 

Ich muss also zusammenfassend sagen, Frau Vorsteherin, enttäuschend, was wir mit den Senatsverwaltungen erlebt haben. Wir werden aber nicht müde, das Projekt dennoch weiter zu einer Realisierung zu treiben.

 

 

 
 

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