Auszug - AVUS  

 
 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
2093/3 AVUS
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Ludwig/Prejawa/Wendt 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Herr BzStR Schulte gibt gem

 

Zur Beantwortung BzStR Gröhler:

 

Herr Vorsteher, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ludwig, ich bitte vorab um Entschuldigung, dass ich weitestgehend die Antwort ablese, was nicht meine Art ist, aber ich erkläre es Ihnen gerne. Zum einen sind wesentliche Antworten auf ihre Fragen bereits durch meinen sehr verehrten Kollegen Marc Schulte mit der Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 2004/3 der Bezirksverordnetenversammlung mitgeteilt worden und darüber hinaus erschließen sich alle anderen Antworten auf Ihre Fragen aus Beantwortungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Kleine Anfragen im Abgeordnetenhaus, so dass wir die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht um eine Zulieferung bitten mussten, aber ich die Antworten aus den jeweiligen Beantwortungen durch SenStadt entnehme, weil es keine eigene Zuständigkeit des Bezirksamtes in der Fragestellung gibt, sondern wir eben sozusagen die Antwort zuliefern können.

 

Zu 1.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat dazu veröffentlicht, dass ab April 2011 im Rahmen der bauvorbereitenden Maßnahmen die für die Verkehrsführung während der Bauzeit benötigten Provisorien, nämlich die Verbreiterung der stadtauswärts führenden Fahrbahn, zwischen der Anschlussstelle Hüttenweg und der Anschlussstelle Spanische Allee und der Mittelstreifenüberfahrten hergestellt und der Standstreifen, soweit nötig, ertüchtigt wird. Ab Juni wird dann der erste von vier Bauabschnitten der ca. 9 km langen Gesamtstrecke in Angriff genommen werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich 30 Monate bis 2013 andauern. Die geschätzten Kosten betragen 28 Mio. Euro und werden komplett aus dem Straßenbau- Haushalt des Bundes zur Unterhaltung einer Bundesautobahn finanziert. Die Hauptbaumaßnahme gliedert sich in vier Bauabschnitte, nämlich der Abschnitt, zwischen der Anschlussstelle bis zur Anschlussstelle Hüttenweg, Fahrtrichtung stadteinwärts und wird bis Mai 2012 durchgeführt. Der zweite Abschnitt schließt sich unmittelbar an, dann bis August 2012 und wird den Bereich Autobahnanschlussstelle Hüttenweg bis Autobahndreieck Funkturm, ebenfalls Fahrtrichtung stadteinwärts darstellen. Der Abschnitt drei ist dann vom Autobahndreieck Funkturm dann wieder in die andere Richtung bis zur Autobahnanschlussstelle Hüttenweg. Dann ist die Fahrtrichtung stadtauswärts, also Richtung Potsdam, findet dann statt bis März 2013 und der Abschnitt vier, die Anschlussstelle Hüttenweg bis zur Anschlussstelle Spanische Allee, Fahrtrichtung stadtauswärts ebenso, ist dann abschließend bis Herbst 2013.

 

Die Gliederung in vier Bauabschnitte und die damit einhergehende Begrenzung der Baustellenlänge ist aus Sicht der Senatsverwaltung erforderlich, um die Verkehrssicherheit bei dem hohen Verkehrsaufkommen auf der jeweils verbleibenden Fahrbahn zu gewährleisten.

 

Zu 2.

Die Senatsverwaltung hat veröffentlicht, dass für einen Teil des AVUS-Sanierungszeitraums hat die Deutsche Bahn AG nach Prüfung am 20. Dezember 2010 mitgeteilt, dass die Sanierung der Fernbahnstrecke Charlottenburg-Grunewald-Wannsee unumgänglich sei, da der Oberbau verschlissen sei und die Brücken das Ende der Lebensdauer erreicht hätten. So was kennen wir aus bezirklicher Situation auch. Die DB-Netz bezeichnete die Maßnahme wörtlich als zwingende Verfügbarkeitsmaßnahme. Mir sagt das Wort auch nichts, aber so ist die offizielle Begründung der Deutschen Bahn. Das ist normalerweise nicht unser Sprachgebrauch. Sie wurde bereits mehrfach verschoben und könne nicht weiter verschoben werden. Nach Prüfung des Konzepts der vorgesehenen Umleitung und Ergänzung der Verkehrsangebote sowie der angebotenen Kapazitäten, auch zeitweise Umsteiger von PKW auf die Bahn, teilt der Senat die Auffassung der Deutschen Bahn AG, dass eine einjährige Sperrung dieses Streckenabschnitts der fünfjährigen Sanierung mit eingleisigem Betrieb, mit daraus resultierenden systematischen Verspätungsanfälligkeiten vorzuziehen sei. Die Bauphasen der AVUS-Sanierung wurde so geplant aus Sicht der Senatsverwaltung, dass während der Fernbahnsperrung auf der AVUS immer zwei Fahrspuren in jeder Fahrtrichtung zur Verfügung bleiben.

 

Vorübergehende Nachteile auf der DB-Strecke im Jahre 2012 stehen erhebliche Vorteile dann nach der Fertigstellung aus Sicht des Senats gegenüber, nämlich dann, die Regionalbahn kann im 15-Minuten-Takt zwischen Potsdam und Berlin verkehren und es gibt eine stabile Fahrplaneinhaltung, hoffen wir mal, in der zweiten Hälfte der AVUS-Sanierung. Für die Information der Bürgerinnen und Bürger Berlins und Brandenburgs wird die Ausweichstreckenführung auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.

 

Zu 3.

Ich darf auf die Beantwortung der nicht behandelten Mündlichen Anfrage Nr. 25 des Herrn Kollegen Ziller  in der Abgeordnetenhaussitzung vom 17. Februar 2011 verweisen. Dort teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit:

Von den insgesamt ca. 550 zu fällenden Bäumen sind ca. 155 der Erneuerungsmaßnahme zuzurechnen. Etwa 230 der insgesamt 550 zu fällende Bäume unterliegen dem Reglement der Berliner Baumschutzverordnung, d. h. Baumumfang 1,30, gemessen in einer Stammhöhe von 80 cm vom Boden aus. Es ist vorgesehen die Fällungen, hieß es damals, bis Ende Februar 2011 abzuschließen. Also, die sind inzwischen weg. Die im Rahmen der Erneuerungsmaßnahme notwendigen Eingriffe werden komplett ortsnah ausgeglichen. Es ist vorgesehen, den Mittelstreifen zwei reich mit ortstypischen und standortgerechten Gehölzen neu zu bepflanzen, Gehölzen – genau – nicht Bäumen. Der Bereich der AVUS Südkurve soll entsiegelt werden, das seien 7.000 qm und aufgewertet. Gras- und Krautfluchten im Bereich von Mulden und Böschungen sollen entwickelt werden sowie Ersatzpflanzungen von Einzelbäumen in verschiedenen Teilbereichen der Strecke. Zahlen sind nicht ausgeführt.

 

Ach so, vielleicht sage ich das an der Stelle noch dazu: Wenn man zu der Frage der Bäume auf dem Mittelstreifen, wenn man die weitere Beantwortung von SenStadt sich noch anschaut, verweist SenStadt darauf, dass Bäume im Mittelstreifenbereich wegen des Laubabfalls aus ihrer Sicht ein Verkehrssicherheitsproblem darstellen. Daher wahrscheinlich dann die Erklärung, dass sie nur noch Büsche haben wollen, entspricht auch nicht dem sonst üblichen Standard an Bundesautobahnen, weil ich kenne zahlreiche Teilabschnitte, die von sehr dichtem Wald begleitet werden, aber okay, es scheint hier irgendwie anders zu sein.

 

Zu 4.

Da beziehe ich mich auf eine Beantwortung der Senatsverwaltung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Statzkowski vom 30. März 2011: Da heißt es, die Baustelle wird in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg schon auf den zuführenden Autobahnen angekündigt, so dass die Möglichkeit einer großräumigen Umfahrung besteht. Bei dem auf der A 115 verbleibenden Verkehr wird davon ausgegangen, dass dieser aufgrund des dann zur Verfügung stehenden Fahrstreifenangebots von zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, die Autobahn überwiegend nicht verlässt. Ein geringer Anteil wird in Abhängigkeiten von der Verkehrslage und Ortskenntnis auf die westliche Umfahrung über Potsdam, Potsdamer Chaussee, Bundesstraße 2 nach Berlin oder über die östliche Alternativroute vom Autobahnkreuz Zehlendorf über die Potsdamer Chaussee, Lindenthaler Allee, Argentische Allee, Clayallee, Hohenzollerndamm zur Autobahnanschlussstelle Hohenzollerndamm ausweichen, um so die A100 zu erreichen.

 

Der zusätzlichen Belastung der Umfahrungsstrecke vier wird durch entsprechende Signalisierung der Ampelanlagen und partiellen Ummarkierungen begegnet. Diese Maßnahmen können in Abhängigkeit von der tatsächlichen Entwicklung noch angepasst werden.

 

Zu 5.

Da darf ich mich beziehen auf eine Beantwortung wiederum einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Statzkowski vom 30. März. Da heißt es: Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben sind gesetzlich geregelt. Bei Maßnahmen im Bestand, wie im vorliegenden Fall, sind diese Leistungen freiwillig. Gleichwohl ist die Reduzierung des Verkehrslärms ein wichtiges Anliegen der Verwaltung. Auf dieser Basis wurde untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, Anwohner und Anwohnerinnen über die bestehenden Lärmschutzwände hinaus von den Erneuerungsmaßnahmen profitieren zu lassen? Die Auswahl eines lärmmindernden Fahrbahnbelages stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Schutzsystems dar. Der Einsatz dieser Belege, hier allerdings nur lärmtechnisch, allerdings füge ich jetzt hinzu, verbesserter Gussasphalt beschränkt sich allerdings auf Bereiche mit anliegender Wohnbebauung, im betreffenden Fall, also jeweils auf einem relativ kurzen Abschnitt am Bauanfang und Ende des o. g. Gesamtbauabschnitts. Der Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) kam aus Sicht der Senatsverwaltung nicht in Frage. Da ein Einsatz auch unter Beachtung der Besonderheiten des Betriebsdienstes nur bei größeren Einbaulängen vertretbar ist. Maßgeblich ist jedoch die hohe verkehrliche Belastung der A115 und die damit verbundenen Anforderungen an die Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit des Fahrbahnbelages. Die Abwägung der hier nicht abschließend aufgeführten Belange führte zur Entscheidung des Einbaus von lärmtechnisch verbessertem Gussasphalt mit einer Lärmreduzierung von 2 Dezibel.

 

 
 

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