Auszug - Jugendfreizeit neu gestalten  

 
 
84. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 22.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
1630/3 Jugendfreizeit neu gestalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr

Herr Dr. Fest begründet den Antrag und weist auf die Notwendigkeit hin, die veränderten Anwesensheitszeiten in den Schulen bei der Planung der Jugendfreizeitangebote zu berücksichtigen. Er übernimmt für seine Fraktion den Änderungsantrag der JHA-AG. Abschließend äußert er Interesse an den aktuellen „Öffnungszeiten“ der Schulen.

 

Frau Köthe hielte eine solche Information auch für die Planungen der freien Träger für hilfreich und betont die Notwendigkeit einer weiteren Diskussion über Essensangebote im Kinder- und Jugendfreizeitbereich.

 

Herr Hapke verweist auf den nach seiner Meinung fortbestehenden und nur oberflächlich kaschierten Zwangscharakter des Schulsystems. Umso wichtiger sei die Sicherung der auf Freiwilligkeit und Selbsttätigkeit hin angelegten Jugendfreizeitarbeit.

 

Herr Rothe kritisiert die im Beschlussvorschlag enthaltene starre Regelung zu einer Essensversorgung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Dies passe nicht zur Vielfalt der schulischen Angebotsformen.

 

Frau von Pirani hält es geboten, im Falle trotz schulischer Angebote unzureichend beköstigter Kinder und Jugendlicher das Gespräch mit den Eltern zu suchen, statt mit den mehr als knappen Mitteln der Jugendhilfe einzuspringen. Auch die Leistungsverträge mit den Trägern der übertragenen Einrichtungen sehen dies ausdrücklich nicht vor.

 

Frau Irscheid widerspricht dem mit dem Hinweis, dass für manche Eltern das schulische Essensangebot kaum zu finanzieren sei. Ein alternatives und günstigeres Angebot sei im Interesse der Kinder.

 

Herr Taddiken (Spirale) berichtet, dass der Fokus des Essenangebotes auf dem ASP weniger auf der Beköstigung an sich liegt, sondern auf dem pädagogischen Rahmen wie Einkauf, gemeinsames Kochen etc.

 

Herr Zinner schließt sich dem an. Eine ähnliche Debatte wie über das Essen kenne er auch bei der Schularbeitshilfe. Wenn die Jugendhilfe eine Möglichkeit habe, etwas zu tun, gebe es keinen Grund, nicht zu handeln. Vorrang müssten immer die Bedürfnisse der Kinder haben.

 

Frau Kittler kündigt an, dass sie dem Antrag nicht zustimmen könne, da die weiterbestehenden Unterschiede bei den Unterrichtszeiten einer einheitlichen Verlagerung der Öffnungszeiten im Jugendfreizeitbereich aus ihrer Sicht entgegenstehen.

 

Herr Tillinger kündigt ebenfalls seine Ablehnung des Antrags an.

 

Der Antrag DS-Nr. 1630/3 wird nun in der von der JHA-AG geänderten Form zur Abstimmung gestellt:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendfreizeitstätten ihr Angebot sowohl organisatorisch als auch inhaltlich so umstellen, dass sie im Zusammenhang mit der Schulreform ihre Attraktivität für und ihren Zuspruch durch die Jugendlichen nicht verlieren, sondern für neue Bedürfnisse offen stehen.

An erster Stelle muss eine Verlagerung der Öffnungszeiten im Anschluss an den Ganztagsbetrieb der Schulen stehen. Darüber hinaus ist eine Öffnung am Wochenende anzustreben.

 

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen die Ganztagsgestaltung der Schulen, insbesondere der neuen Sekundarschulen beobachten und ihre Programme so darauf abstimmen, dass sie nicht als eine Verlängerung des schulischen Bildungsangebots fungieren, sondern eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung offerieren.

Die bisherigen z. T. notwendigen Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen zur Mittagszeit müssen entfallen, damit die schulischen Angebote nicht unterlaufen werden. Frei werdende Nutzungszeiten zur Mittags- und frühen Nachmittagszeit stehen dadurch für andere Zielgruppen zur Verfügung.

 

In dieser Form beschlossen (10/2/-)

 

 

Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Jugendfreizeitstätten ihr Angebot sowohl organisatorisch als auch inhaltlich so umstellen, dass sie im Zusammenhang mit der Schulreform ihre Attraktivität für und ihren Zuspruch durch die Jugendlichen nicht verlieren, sondern für neue Bedürfnisse offen stehen. An erster Stelle muss eine Verlagerung der Öffnungszeiten im Anschluss an den Ganztagsbetrieb der Schulen stehen. Darüber hinaus ist eine Öffnung am Wochenende anzustreben.

 

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen die Ganztagsgestaltung der Schulen, insbesondere der neuen Sekundarschulen, beobachten und ihre Programme so darauf abstimmen, dass sie nicht als eine Verlängerung des schulischen Bildungsangebots fungieren, sondern eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung offerieren.

Die bisherigen z. T. notwendigen Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen zur Mittagszeit müssen entfallen, damit die schulischen Angebote nicht unterlaufen werden.

Frei werdende Nutzungszeiten zur Mittags- und frühen Nachmittagszeit stehen dadurch für andere Zielgruppen zur Verfügung.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die geplante Neustrukturierung zum Schuljahrsbeginn 2010/11in Kraft zu setzen, damit die Auswirkungen der Schulreform synchron berücksichtigt werden.

 

Die Jugendfreizeitstätten müssen ihr Angebot sowohl organisatorisch als auch inhaltlich so umstellen, dass sie ihre Attraktivität für und ihren Zuspruch durch die Jugendlichen nicht verlieren, sondern für neue Bedürfnisse offen stehen.

An erster Stelle muss eine Verlagerung der Öffnungszeiten stehen, die i.d.R. Montag bis Freitag von 15.00 bis 21.00 Uhr dauern sollen. Darüber hinaus ist eine Öffnung am Wochenende bei allen Einrichtungen anzustreben.

 

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sollen die Ganztagsgestaltung der Schulen, insbesondere der neuen Sekundarschulen beobachten und ihre Programme so darauf abstimmen, dass sie nicht als eine Verlängerung des schulischen Bildungsangebots fungieren, sondern eine qualitätsvolle Freizeitgestaltung offerieren.

Die bisherigen z. T. Notwendigen Betreuungs- und Beköstigungsmaßnahmen zur Mittagszeit müssen entfallen, damit die schulische Ganztagspflicht nicht unterlaufen wird.

Frei werdende Nutzungszeiten zur Mittags- und frühen Nachmittagszeit stehen dadurch für andere Zielgruppen zur Verfügung und kann z. B. für VHS-und Seniorenprogramme genutzt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:     2                  Enthaltung:              0

 
 

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