Auszug - Entwurf eines Ergänzungsplanes 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Frau BzBmin Thiemen erläutert erneut die Gründe, die zur Neufassung der Vorlage führten und informiert über die vier vorgenommenen Änderungen:
5950 – 13110 Erhöhung der Einnahmeerwartung um 500.000 Euro auf insgesamt 2.500.000 Euro.
5950 – 35903 Die Entnahme aus der Rücklage wird um 245.000 Euro erhöht auf insgesamt 246.000 Euro.
Die Mittel stammen aus der Rücklage für Märkte in Höhe von 150.000 Euro, der Rücklage für die Einrichtung von Bürgerämtern in Höhe von 85.000 Euro und einer Rücklage in Höhe von 10.000 Euro für managementbedingte Ergebnisverbesserungen.
3306 – 51700 hier sollen 410.000 Euro eingespart werden. Mittel in dieser Höhe wurden bislang fälschlicher Weise zur Bewässerung der Grün- und Freiflächen genutzt. Diese Ausgaben fallen aber beim Ausgabefeld A04 an. Dort müssen jetzt Sparmaßnahmen ansetzen. Ggf. können im Rahmen der Haushaltswirtschaft Mittel dorthin verlagert werden.
5950 – 97113 Die Verstärkungsmittel für Sachausgaben werden um 119.000 Euro auf 326.000 Euro gekürzt.
Die Drucksache wurde in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen beschlossen
Dringlichkeit: einstimmig
Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.
Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern entstanden sind. Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.
Begründung:
Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.
Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.
Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.
Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.
Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.
Rechtsgrundlage
§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Haushaltsmäßige Auswirkungen
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: siehe Vorlage b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: siehe Vorlage
Berichterstatterin: Bezirksbürgermeisterin Thiemen
ThiemenBezirksbürgermeisterin
Anlagen: Entwurf des Ergänzungsplans 2011
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10 dagegen: 4 Enthaltung: 1 |
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