Auszug - Charlottenburg-Wilmersdorf als Ausbildungszentrum  

 
 
38. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Personal
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste und Personal Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 12.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
1933/3 Charlottenburg-Wilmersdorf als Ausbildungszentrum
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Verrycken/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal

Frau BV Hansen erläutert zur Begründung des Antrags, dass es eine sehr gute Ausbil­dung im Öffentlichen Dienst gebe, die sich durch vielfältige Verwendbarkeit auszeichne; die Übernahme für alle Auszubildenden eines Jahrgangs wäre wünschenswert, schei­tere aber an den finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung; aus einem BVV-Ausschuss habe sie die In­formation erhalten, dass im Bezirk ansässige Gärtnereibetriebe die Aus­zubildenden der Bezirks­gärtnerei gern übernehmen wollten. Sie verweise auf identische Vorgehensweisen bei den Banken; dort gebe es Vereinbarun­gen, welche Unternehmen sich an der Ausbildung beteiligten. Sie schlage daher vor, dass wir ausbil­den, die Be­trie­be eine Übernahmegarantie er­klären und Entgelt leisten mögen. Davon hät­ten alle Beteiligten etwas: Wir bildeten weiter aus, und Jugendliche fänden Beschäftigung; der Wirtschafts­stadt­rat könne hier im Rahmen seiner Wirtschaftsgespräche aktiv wer­den.

Herr Bezirksstadtrat Krüger verweist auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die an­gesprochene Aus­bildung im Grünbereich falle in die Verantwortung von Herrn Bezirks­stadt­rat Gröhler; es gebe keine Zuständigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste und Per­sonal; mindestens sei der dortige Ausschuss einzubeziehen.

Im Grünbereich habe er Kenntnisse von der Innung, dass diverse Grünbetriebe ein Ab­nah­meinteresse hätten. Die Exis­tenz von Kooperationsverträgen bzw. -verbünden sei ihm bisher nicht bekannt (der Betrieb, der bestimmte Teile einer Aus­bildung nicht garan­tieren könne, ließe seinen Auszubildenden diesen Teil in einem ande­ren Betrieb erler­nen); dies müss­e diskutiert werden. Die Übernahme der Auszubilden­den durch Betriebe geschehe auch heute schon; ein Entgelt mit Bindungsverpflichtung für (betriebsfremde) Auszubil­dende sei nicht zulässig und auch nicht einklagbar.Im Verwal­tungsbe­reich seien nur Kenntnisse allgemeiner Verwaltungstätigkeit transferier­bar; in den ausschließ­lich ver­waltungsspezifischen Berufen sei dies schwierig.

Herr Bezirksstadtrat Krüger sieht die Ausbilder-Situation ebenfalls kritisch; wie solle man diese Kolleginnen und Kollegen noch motivieren, wenn sie nur noch für den Bedarf Dritter ausbildeten? – Im Übrigen würden die Auszubildenden in der Berliner Verwal­tung gebraucht und fänden dort auch durchgängig Beschäftigungsmög­lich­keiten. Ferner sei zu hoffen, dass sich irgendwann in näherer Zukunft die Erkenntnis durchsetze, dass die Ver­waltung nicht weiter altern solle; hier sei ein generelles Umden­ken erforderlich.

Frau BV Tazegül dankt Herrn Bezirksstadtrat Krüger für dessen Ausführungen und er­kundigt sich nach möglichen konkreten Kooperationspartnern, wo noch ausgebildet wer­­den könne. Für sie sei eine Weitergabe der Auszubildenden an übernahmewillige Betriebe denkbar.

Frau BV Hansen verweist auf die Alterspyramide in der Verwaltung; Senatsverwal­tun­gen mit jungem Personal entschieden über die Geschicke der Verwaltung; die Auszubil­den­den mögen eine ordnungsgemäße Verwaltungsausbildung durchlaufen ohne „Ver­leih“ oder „Verpflichtung“ zur Bindung an einen Betrieb; nur so könne bei Eigenbedarf der Verwaltung eigener Nachwuchs da sein, der dann gebraucht werde.

Herr BV Kaas Elias fragt nach, ob sich das Bezirksamt auch um Auszubildende küm­mere, die nicht übernommen werden könnten, um sie in der örtlichen Wirtschaft un­ter­zu­bringen.

Frau BV Halten-Bartels führt aus, dass der Antrag zwar das Richtige meine, aber den falschen Weg weise; schön wäre es, wenn alle Auszubildenden übernommen werden würden. Sie plädiere dafür, den jungen Erwachsenen eine echte Chance zu geben, spre­che sich aber gegen den Antrag als bezirkliches Projekt aus; die Postbank bilde für ihre Kon­zern­mutter (Deutsche Bank) aus; die Intention des Antrags sei zwar gut, aber so nicht um­setzbar; eventuell werde sie mit „Enthaltung“ stimmen.

Frau BV Centgraf schließt sich der Auffassung von Frau BV Halten-Bartels an. Der Grün­­­bereich stelle eine sehr gute Ausbildung sicher, da in den unterschiedlichsten Be­reichen qualifiziert werde. Sie hege die Befürchtung, dass bei einer Entgeltregelung in Aus­­­bildungsverbundlösungen seitens der Senatsverwaltungsebene gegenüber dem Be­zirk Ein­nahmevorgaben gefordert werden könnten, und lehne auch aus diesem Grund formale Regelungen ab.

Frau BV Hansen schlägt vor, im Antragstext die Passage ab „Langfristigzu strei­chen, und fragt, ob dies – auch in der Verwaltung – akzeptabel sei. – Herr Bezirksstadt­rat Krüger erklärt sich damit einverstanden.

Herr BD Neumann fragt nach, wer für die Belegung von Stellen beim Jobcenter verant­wortlich sei. – Herr Bezirksstadtrat Krüger führt dazu aus, dass dies an zentraler Stelle der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestimmt werde, mit Ausnahme des kleinen kommunalen Anteils; die dort Beschäftigten müssten entspre­chend qualifiziert sein; die Personalgewinnung sei anfangs schwierig gewesen, da es zunächst nur befristete Ver­träge gegeben hätte. In der Vergangenheit sei es bereits zu vereinzelten Über­nahmen von Auszubildenden gekommen.

Herr BD Neumann regt ergänzend an, Auszubildende verwaltungsintern anzubieten, z.B. den Universitäten oder eben dem Job-Center; dort bestehe dringender Personal­be­darf; es gebe zu viele falsche Bescheide; es sei besseres Personal erforderlich.Herr Bezirksstadtrat Krüger führt hierzu aus, dass die Universitäten selbst ausbildeten. Die Job-Center könnten auch selbst ausbilden, sollten aber eigentlich keine Dauereinrich­tun­­gen sein, wenn es nicht mehr so viele Arbeitssuchende gebe, und seien daher von der Verpflichtung zur Ausbildung ausgenommen worden; das Bezirksamt habe darauf keine Einfluss­möglichkeit.

Frau BV Halten-Bartels fragt zum Verständnis nach, ob im Antragstext nur das Wort  „Langfris­tig“ oder die gesamte Textpassage ab „Langfristig“ gestrichen werden solle. – Herr BV Wendt bestätigt noch einmal, dass der gesamte Text ab „Langfristig“ wegfallen solle, und stellt den so veränderten Antrag zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung angenommen.

Er fragt ferner, ob Dringlichkeit gewünscht werde, und lässt darüber ebenfalls abstim­men.

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den im Bezirk ansässigen Unternehmen dafür einzusetzen, dass diese nach Abschluss der Ausbildung die Auszubildenden des Bezirksamtes übernehmen.

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den im Bezirk ansässigen Unternehmen dafür einzusetzen, dass diese nach Abschluss der Ausbildung die Auszubildenden des Bezirksamtes übernehmen. Langfristig sollte ein bezirkliches Projekt eingerichtet werden (z.B. "Wir bilden für Euch aus") in der auch eine Kostenbeteiligung der übernehmenden Betriebe gewährleistet ist.

Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              einstimmig              dagegen:                       Enthaltung:              1

 
 

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