Auszug - Bericht über die Auswirkungen der angeordneten Haushaltssperre gem. § 41 Abs. 1 LHO in Verbindung mit Art. 89 Abs. 1 VvB für die Abteilungsbereiche Soziales, Gesundheit und Arbeit  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 29.10.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
 
Beschluss

Nach Art 89 der Verfassung von Berlin kann das Bezirksamt nur noch Zahlungen mit Rechtsanspruch vornehmen, d

Nach Art 89 der Verfassung von Berlin kann das Bezirksamt nur noch Zahlungen mit Rechtsanspruch vornehmen, d.h. dass alle Neubesetzungen von Stellen aus dem ZeP erfolgen müssen oder einer Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Finanzen bedürfen. Im Gesundheitsamt wurden diese Genehmigungen für zwei Stellen erteilt.

Beförderungen oder die Übertragung höherwertiger Aufgaben ist unzulässig. Sachmittel können nur bei vertraglicher Verpflichtung ausgezahlt werden. Die laufenden Geschäfte sind Aufrecht und bestehende Einrichtungen zu erhalten.

In der Abteilung sind für diese Haushaltsjahr keine Beeinträchtigungen bei den Zuwendungsempfängern zu erwarten, da diese die Bewilligungsbescheide für 2010 bereits erhalten haben. In 2011 können nur der Seeling-Treff und die City-Station in gleicher Höhe finanziert werden. Der Hygienecontainer am Bhf. Zoo kann nicht weiter finanziert werden, dafür wird ein neuer Träger gesucht. Die Kältehilfe wird wie bisher erfolgen können, allerdings nur für die Wintermonate. Für die Schuldner-nd Insolvenzberatung müssten nach dem Produktbudget 434.000 € vergeben werden. Es wurde bereits eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Finanzen mit der Bitte um Bewilligung gesandt. Die PeP-Mittel können in der bisherigen Höhe weiter gezahlt werden. Der D.I.P  muss bedauerlicherweise eingestellt werden. Für das Präventinsmobil stehen nur 86.000 ? zur Verfügung; es fehlen 200.000 € . Der Staatssekretär der SenGUv wurde bereits um eine berlinwiete Umverteilung der Mittel gebeten. Es wurden auch schon Gespräche mit dem Träger Fixpunkt geführt. Der Stuttgarter Platz liegt von der Zahl der Drogenkonsumenten gleichauf mit dem Kottbusser Tor.

 

BV Dittner bittet um Mittielung, ob die bezirkliche Mitarbieterin in der Schuldner- und Insolvenzberatung in der Summe bereits enthalten ist. Dies wird von der BzStR'in verneint; diese Personalkosten sind zusätzlich zu rechnen.

In den bezirklichen Seniorenclubs besteht das Problem, dass die Honorarverträge nicht ohne Genehmigung durch Die Senatsverwaltung für Finanzen verlängert bzw. abgeschlossen werden können.

BV Taschenberger fragt nach den Auswirkungen für die Kältehilfe durch die Kürzungen. Frau Schmiedhofer weist auf die ganzjährige Finanzierung von Seelingtreff und City-Station hion. Der Kältebus sei kein bezirkliche Einrichtung. Die Suppenküchen werden in den Sommermonaten i.d.R. durch Ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung Aufrecht erhalten, aber es wird Einschränkungen im Angebot für Wohnungslose geben.

BV Tillinger berichtet, das sowohl die Malteser als auch die City-Station ihre Suppenküchen schließen und fragt.ob dies Folge der Kürzungen sei. Die BzStR'in verneint, da beiden keine Zuwendungen des Bezirks für diese Angebote gezahlt werden.

 

 

 
 

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