Auszug - Ordnungsamt - Dienstleister am Bürger?
Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, es ist ja wirklich faszinierend, dass die FDP manchmal, hab ich jedenfalls den Eindruck, im Ausschuss nicht zuhört. Natürlich finden Jugendschutzkontrollen auch statt, weil nämlich auch Innendienstmitarbeiter bereit sind, diese Arbeit zu übernehmen. Was das Problem ist, in der Tat, dass wir bei den Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeitern das nicht durchsetzen konnten, dass es zu einer regelmäßigen Arbeitszeit auch nach 22:00 Uhr gekommen ist. Aber Sie können sich sicher sein, dass auch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf natürlich Jugendschutzkontrollen auch nach 22:00 Uhr stattfinden.
Zu 1: Vor knapp sieben Monaten, es war nicht ein Jahr, wurden die Ergebnisse der Studie ausführlich im zuständigen Ausschuss vorgestellt. Deswegen sei hier nur kurz auf die zentralen Ergebnisse zum Thema Eigen- und Fremdwahrnehmung hingewiesen. Den Schwerpunkt bei der Studie bildeten die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.
Zu 2:, dass für eine Imagekampagne aller Ordnungsämter auf Grundlage der Erkenntnisse der Studie von der Senatsverwaltung für Inneres 80.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, da die Vorstellung der Ergebnisse, die von mir auch initiiert worden ist in der Stadträtesitzung und die anschließende Diskussion den dringenden Handlungsbedarf in allen Bezirken unterstrichen hat. Aufbauend auf den Ergebnissen der Studie wurde in Charlottenburg-Wilmersdorf eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kleingruppen durchgeführt, die in einen Prozess des Gesundheitsmanagements gemündet ist. In Arbeitsgruppen und Workshops werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verbesserungsvorschläge konkret erarbeitet und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei ist sehr erfreulich. Konkret wurde die Rolle der Koordination, also der unmittelbaren Vorgesetzten der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gestärkt.
Zu 3: Wir kommen nämlich jetzt ganz plötzlich in dieser Anfrage zu einem ganz anderen Themenbereich, aber das machen wir gerne. Jetzt geht es um Schankvorgärten.
Subjektiv wird man immer wieder Unterschiede in den Bezirken feststellen können, da auch nicht immer auf den ersten Blick feststellbar ist, ob es sich um privates Gelände oder öffentliches Straßenland handelt. Aber die vereinbarte Linie gilt in den City-Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg. Durch die Vereinbarung der Stadträte der City-Bezirke ist es gelungen, viele Übernutzungen, die zu Lasten von Fußgängern gingen, deutlich zurückzuführen. Das öffentliche Straßenland gehört eben allen und nicht nur den Gewerbetreibenden. Ich finde es im Sinne des eben Gesagten schon bemerkenswert, dass es immer wieder Gewerbetreibende gibt, die ohne Rücksicht meinen, ihre Außengastronomie über das genehmigte Maß hinaus zu erweitern und den dann kontrollierenden Kräften des Ordnungsamts fast schon das Recht absprechen, hier einzuschreiten. Jeder, der dort mitgegangen ist, wird das erlebt haben und das ist auch eben schon bemerkenswert, dass wenn sie auch gar nicht für die Fläche bezahlen, es trotzdem verwunderlich finden, dass man das als Staat kontrolliert und das nicht in Ordnung findet und sagt, das kann nicht sein.
Zu 4: Da sich aus meiner Sicht keine Wettbewerbsnachteile ergeben, muss die Wirtschaftsförderung auch nicht tätig werden. An die Wirtschaftsförderung heran getragene Beschwerden über die Auflagen des Ordnungsamtes werden in gemeinsamen Gesprächen geklärt und in der Regel auch sinnvolle Kompromisse gefunden.
Zu 5: Jetzt kommen wir wieder zu den Arbeitskräften, also die Große Anfrage kriegt wieder den Bogen. Seit dem 1. September ist der Allgemeine Ordnungsdienst an Freitagen und Samstagen bis 24 Uhr im Dienst. Nach dem monatelangen Vorlauf zur jetzt bestehenden Regelung, die auch immer im Ausschuss vermittelt wurde, und schwierigen Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat glaube ich eher nicht daran, dass es kurzfristig landesweit zu einer flexibleren Regelung kommen wird. Daher wird nun erst einmal die verlängerte Arbeitszeit in der Praxis zu erproben sein, um dann nach Auslaufen der nunmehr bestehenden Rahmenarbeitszeitvereinbarung erneut flexiblere Arbeitszeiten einzufordern und insofern war da auch der beschlossene Antrag der BVV sehr hilfreich, weil der natürlich auch an die zuständigen Stellen transportiert wurde und der wird natürlich dann zu gegebenen Zeitpunkt wieder hervorgeholt. Dankeschön.
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