Auszug - Neuzuschnitt der Versorgungsregionen der stationären psychiatrischen Pflichtversorgung zurücknehmen!
Bv Schöne bittet um Sachstand zu den neuen Versorgungsgrenzen der psychiatrischen Pflichtversorgung im Bezirk. Die BzStR’in berichtet von einem Gespräch mit der Leitung der Landhausklinik und von der Zustimmung zum Ergebnis der Grenzziehung. In der Praxis sind bisher auch keine Problemfälle bekannt geworden. Es werden weitere Verhandlung zu den Kapazitäten der Landhausklinik geführt. BV Schöne sieht die Drucksache als „durch Verwaltungshandeln erledigt“ an. BV Kaas Elias bittet um Abstimmung: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Ursprungstext: Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf kritisiert das Verfahren zum Neuzuschnitt der Versorgungsregionen in der stationären psychiatrischen Pflichtversorgung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Der Bezirk wurde überhaupt nicht bei der Neustrukturierung einbezogen. Da der Wilmersdorfer Träger gegenüber dem neuen Träger in Charlottenburg benachteiligt wird, fordert die BVV das Bezirksamt auf, sich bei der Senatsverwaltung nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die bisherigen Zuständigkeitsgrenzen wieder in Geltung kommen und/oder es zu einer fairen Arbeitsteilung kommt. Der BVV ist bis zum 31.01.2010 zu berichten. Abstimmungsergebnis
inklusive Dringlichkeit: dafür: einstimmig dagegen: Enthaltung: |
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