Auszug - Beantwortung der Große Anfrage der FDP-Fraktion betr. Freie Träger  

 
 
73. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Herr Dr. Fest bedankt sich für die schriftliche Beantwortung und fragt nach den Gründen unterschiedlicher Rahmenbedingungen (Frage 1) und der Trägervielfalt (Frage 3).

Herr Naumann berichtet, dass bei der Veränderung der Kitalandschaft sehr engagierte Eltern zu erleben gewesen seien. Es gebe Eltern, die religiöse, andere weltanschaulich neutrale Vorstellungen zur Erziehung ihrer Kinder hätten. Auch zu den Betreuungszeiten gebe es unterschiedliche Ansichten oder die Konzepte von Einrichtungen könnten unterschiedlich sein.

Frau von Pirani weist zu Frage 1 darauf hin, dass es insbesondere unterschiedliche Finanzierungsformen gebe. Innerhalb der Jugendarbeit gebe es nichts Vergleichbares zu einem Kostenblatt (Tagesbetreuung) oder Entgeltvereinbarungen innerhalb des Rahmenvertrages (HzE). Es bestehe auch kein individueller Rechtsanspruch. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Fest, ob die Eigenbetriebe im Wesentlichen die Grundversorgung sicher stellten, antwortet sie, dass die Zahlungen pro Platz (in Abhängigkeit der Kostenbeteiligung der Eltern) für alle Einrichtungen gleich seien.

Zu Frage 4 möchte Herr Dr. Fest gerne wissen, ob die dort formulierten Übertragungsziele erreicht würden, und zu Frage 5, ob tatsächlich der Einsatz der freien Träger im Jugendbereich nicht in einer Synopse darzustellen seien.

Frau von Pirani weist darauf hin, dass es im HzE-Bereich ausschließlich freie Träger gebe, Im Kita-Bereich die Verteilung 1/3 (öffentl.) zu 2/3 (freie) gegeben sei und lediglich für den Jugendarbeitsbereich der unterdurchschnittliche Einsatz freier Träger gelte. Auch in Berlin sei es regional sehr unterschiedlich. Insbesondere in den Ostbezirken, aber auch in Kreuzberg gebe es viele freie Träger, während die übrigen Westbezirke höhere Anteile von Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft hätten. Dies sei historisch begründet. Vor allem Charlottenburg-Wilmersdorf habe einen sehr hohen Anteil durch den öffentlichen Träger.

Herr Naumann ergänzt, dass aktuell sechs Bezirke Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft übertragen wollten.

 

 


 

 
 

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