Auszug - DS-Nr. 1169/3 - VzK - Tätigkeitsbericht der Abt. Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ausbildungsförderung und Personal Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 20.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Helene-Lange-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Hr

Hr. BzStr Krüger erklärt vorab, dass der Bericht bewusst kurz gehalten wurde. Man sei nur auf Veränderungen eingegangen und habe Neues berichtet.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) fragt zum Bereich Personal, Punkt III.2 „Allgemeines“ Absatz 1 (Seite 5) nach, ob mit örtlichen Interessenvertretungen der Personalrat gemeint sei.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass sowohl der Personalrat als auch die Frauenvertreterin und die Schwerbehindertenvertretung unter dem Begriff „örtliche Interessenvertretungen“ gemeint seien. Er weist weiter darauf hin, dass es sich bei dem Hamburger Modell nicht um das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ handele.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) fragt zum Bereich Personal Punkt III. 3 „Dienstreisen“ (Seite 7) nach, ob die Zusammenstellung der Dienstreiseangelegenheiten einen erheblichen Arbeitsaufwand dargestellt habe.

Hr. Paul gibt als Arbeitsaufwand ca. ½ bis einen Tag an.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion) möchte zum Bereich Personal, Punkt I. „Ausbildung“ (Seite 1) wissen, welcher Ausbildungsberuf die beste Qualifikation aufweise.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass in jedem Ausbildungsberuf auf andere Schwerpunkte geachtet werde.

Hr. Paul ergänzt, dass die Verwaltungsfachangestellten am Besten für die Verwaltung geeignet seien. Die Kauffrauen/Kaufmänner für Bürokommunikation, welche ein halbjähriges Praktikum in der freien Wirtschaft absolvieren, würden auch für berufliche Tätigkeiten außerhalb der öffentlichen Verwaltung ausgebildet. Die Fachangestellten für Bürokommunikation seien mit dem früheren Beruf der klassischen Bürogehilfe zu vergleichen.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion)  fragt weiter zum Bereich Personal, Punkt I. „Ausbildung“, Abschnitt 4 (Seite 2), ob die Auszubildenden nach der Ausbildung schnell eine Anstellung finden würden.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass keiner der Auszubildenden nach bestandener Prüfung direkt in die Arbeitslosigkeit gekommen sei. Ebenso berichtet er, dass zwei Verwaltungsfachangestellte ihre Prüfung mit 1 bestanden hätten, worauf man sehr stolz sein könne, denn dies sei auch ein Indiz für die gute Ausbildung.

 

Zum Bereich Innere Dienste, Punkt V. „Arbeitsschutz“, Abschnitt 3 (Seite 8) fragt Fr. Hansen (SPD-Fraktion) nach, ob zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen auch Untersuchungen von langjährig erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu gehören oder ob diese anderweitig durchgeführt würden.

Hr. BzStr Krüger verneint die erste Frage und sagt, dass der amtsärztliche Dienst Untersuchungen von langjährig erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführe.

 

Fr. Hansen (SPD-Fraktion) fragt weiter zum Bereich Innere Dienste, Punkt VI. Ermittlungsdienste (Seite 8) nach, weshalb die Fallzahlen im Bereich Personalausweise gestiegen seien und ob es nicht sinnvoll wäre, die Vorlage von Lebensbescheinigungen abzuschaffen.

Hr. BzStr Krüger erklärt zur Nachfrage zu den Personalausweisen, dass vor zehn Jahren die Umstellung bei den Personalausweisen stattgefunden habe. Die damals ausgestellten neuen Ausweise würden nun auslaufen und daher seien die Fallzahlen bei der Beantragung gestiegen. Er ergänzt, dass der Ermittlungsdienst nur für Menschen mit massiver Behinderung zuständig sei, die den Gang zum Bürgeramt nicht mehr allein bewerkstelligen könnten.

Die Vorlage der Lebensbescheinigungen könne man von hieraus nicht abschaffen; diese würde meist von den Rentenversicherungsträgern abgefragt, dort wäre der richtige Ansprechpartner zu finden.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) möchte zum Bereich Personal, Punkt III.2 „Allgemeines“, Absatz 5 (Seite 6) wissen, warum eine arbeitsrechtliche Begleitung bei den Wahlen zum Personalrat nötig war und zu den Absätzen 10 u. 11, was für Ansprüche auf Zahlung der Vergütung nach den höchsten Lebensaltersstufen geltend gemacht wurden.

Hr. BzStr Krüger antwortet, dass die arbeitsrechtliche Begleitung wegen der Klärung notwendig war, an welcher Stelle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kita-Eigenbetriebes wahlberechtigt sind. Es habe auch einige Klagen gegeben.

Zur zweiten Frage erklärt Hr. Paul, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-

Brandenburg mit Urteil vom 11. September 2008 festgestellt habe, dass die vom Land Berlin vorgenommene Vergütung entsprechend der tariflichen Lebensaltersstufen eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstelle.

In formlosen Anträgen wurden daher Ansprüche auf eine rückwirkende

Zahlbarmachung der monatlichen Vergütung auf der Grundlage der letzten

Lebensaltersstufe (Endgrundvergütung) gemacht. Aufgrund der Revisionszulassung des Landesarbeitsgerichtsurteils vom Herbst letzten Jahres beim Bundesarbeitsgericht und den schon anhängigen Einzelklagen können aber noch Monate bis zur Rechtskräftigkeit der Urteile vergehen.

 

Weiter fragt Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) zum Bereich Personal, Punkt IV „VIZ“ (Seite 7) nach, was mit den makulierten Medien aus dem Bestand geschehe.

Hr. BzStr Krüger erklärt dazu, dass das VIZ nur aktuelle Rechtssammlungen habe. Veraltete Gesetzestexte würden entsorgt.

 

Fr. Halten-Bartels (CDU-Fraktion) fragt zum Bereich Wohnungsamt, Seite 15 Absatz 5 nach, mit welcher Behörde die Daten abgeglichen würden.

Hr. BzStr Krüger erläutert, dass regelmäßige Datenabgleiche mit dem Jobcenter gemacht würden. Daher habe es im letzten Jahr 1.000 Rückforderungsbescheide gegeben. Die Bearbeitung von Rückforderungen sei jedoch eine „offene Verse“, da es für diese Arbeit kein Produkt geben würde. Andere Bezirke würden daher diese Arbeit vollständig einstellen und auf die Einnahmen verzichten.

 

Fr. Andres (SPD-Fraktion) möchte dazu wissen, weshalb Buß- und Verwarnungsgelder erhoben würden.

Hr. BzStr Krüger klärt auf, dass  Buß- und Verwarnungsgelder wegen Falschangaben verhängt würden.

 

 

 

Hr

 

 
 

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