Auszug - Neue Organisationsform der Berliner Jugendämter hin zum "Musterjugendamt" (Abschlussbericht Sen BWF vom 01.07.2009 - Personalausstattung sozialräumlich organisierter Berliner Jugendämter)  

 
 
62. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 05.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Naumann erinnert daran, dass Charlottenburg-Wilmersdorf und vier weitere Bezirke maßgeblich an diesem wichtigen Vorhaben mitgewirkt haben

Herr Naumann erinnert daran, dass Charlottenburg-Wilmersdorf und vier weitere Bezirke maßgeblich an diesem wichtigen Vorhaben mitgewirkt haben. Der Abschlussbericht enthält einen Vorschlag für ein einheitliches sogenanntes ‚Musterjugendamt’ für Berlin und Berechnungsverfahren für die notwendige Personalausstattung entwickelt. Gerade das ‚Festzurren’ des Personalumfangs sei für die Jugendämter von großer Bedeutung, um ihren umfänglichen, vor allem gesetzlichen Aufgaben nachkommen zu können. Hier zeichnen sich jetzt bereits große Probleme ab, da die Senatsfinanzverwaltung für das Jahr 2011 nur noch rund 17 Stellen im Bereich Fachpersonal durch Außeneinstellungen für den gesamten Bezirk vorsieht.

 

Frau von Pirani verteilt einen Auszug aus dem Abschlussbericht (Anlage 3) und erläutert, dass das Musterjugendamt eine idealtypische Beschreibung darstelle, von der die Bezirke natürlich aufgrund ihrer spezifischen räumlichen und personellen Bedingungen weiterhin abweichen können müssen. Hinsichtlich des Personals verstärke der Abschlussbericht den sozialpädagogischen Schwerpunkt zu Lasten der Verwaltungskräfte, wie dies in Charlottenburg-Wilmersdorf bereits gehandhabt werde. Da an der Erstellung des Gutachtens zunächst nur 5 Bezirke beteiligt waren, müsse man auch noch die Ergebnisse der Neuberechnung für alle 12 Bezirke abwarten. Nun seien die Bezirke bis Jahresende zur Stellungnahme aufgefordert, Auf dieser Grundlage werde dann die Senatsjugendverwaltung an das Abgeordnetenhaus berichten.

 

Herr Prof. Dr. Dittberner fragt, wer diese Untersuchung finanziert hat, und ob über die Abgabe des Kindes- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) mit dem Gesundheitsbereich bereits gesprochen wurde.

 

Frau von Pirani führt dazu aus, dass die Kosten in Höhe von 300.000 Euro aus Mitteln des Programms ServiceStadt Berlin finanziert wurden. Hinsichtlich des KJGD hofft sie, dass sich eine fachliche Sicht gegen bloßes Ressortdenken durchsetzen wird.

 

Herr Naumann schlägt vor, das Thema im ersten Quartal 2010 erneut zu besprechen, wenn die Debatte über den Abschlussbericht vorangekommen ist.

 


 

 
 

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