Auszug - Eigenverantwortung der Schulen stärken - zusätzliche Einnahmequelle erschließen lassen  

 
 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 17.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin
0964/3 Eigenverantwortung der Schulen stärken - zusätzliche Einnahmequelle erschließen lassen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/FDP 
Verfasser:Centgraf/Dr. Lehmann/Prof.Dr.Dittberner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Gröhler weist darauf hin, dass das Ansinnen der BVV haushalterisch nicht umsetzbar ist, da der Grundsatz der Bruttoveranschlagung und des Bruttonachweises nach Landeshaushaltsordnung gilt

BzStR Gröhler weist darauf hin, dass das Ansinnen der BVV haushalterisch nicht umsetzbar ist, da der Grundsatz der Bruttoveranschlagung und des Bruttonachweises nach Landeshaushaltsordnung gilt. Die Einnahmen fließen in den Bezirkshaushalt und können nicht gleichermaßen 1:1 für Lernmittel ausgegeben werden. Darüber hinaus würde dann die Abwicklung von Vermietungsersuchen in die Zuständigkeit der Schulen übergehen, die sich dann vollumfänglich um Anträge, Verträge, Schlüsselverträge, Abwicklung mit ggf. Mahnung und Vollstreckung kümmern müssten.

 

BV Riedel regt an, den Antrag ggf. als Prüfauftrag zu formulieren.

 

BV Dittberner formuliert einen Änderungsantrag „...sich dafür einzusetzen, die...“.

 

BV Verrycken, BV Schmitt regen die Vertagung an.

 

BV Dittberner und BV Schwarzenauer bitten als antragstellende Fraktionen um Vertagung.

 

Der Antrag wird vertagt.

 


 

 
 

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