Auszug - Sondernutzungsgenehmigungen  

 
 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
1120/3 Sondernutzungsgenehmigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Dr.Fest/Weuthen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Beschluss

Zur Beantwortung BzStR Schulte:

Zur Beantwortung BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, nach dieser Lehrerschelte fällt es natürlich etwas schwerer zu starten und wenn dann schon vor der Beantwortung das Urteil feststeht, dann ist es natürlich auch schwierig zu antworten, aber ich versuche es trotzdem, vielleicht kann ich Sie dann noch bewegen, eine andere Position in dieser Frage einzunehmen.

 

Zu 1.

Gastwirte erhalten derzeit eine Erlaubnis zum Herausstellen von Tischen und Stühlen, nicht mehr und nicht weniger. Nun stellen Gastwirte, wie wir wissen, aber nicht nur Tische und Stühle heraus, sondern nutzen häufig eine größere Fläche als beantragt und genehmigt und stellen viele andere Dinge auf das öffentliche Straßenland. Zum Teil werden die Jahreszeiten einfach ignoriert und es wird versucht, eine Aufenthaltsqualität im Außenbereich zu schaffen, die versucht, aus trüben Dezemberabenden mediterrane Erlebniswelten zu schaffen. Es kann aber nicht sein, dass von der öffentlichen Hand vermietete Flächen so umgewandelt werden, dass sie alles andere als stadtbildverträglich und ökologisch sinnvoll genutzt werden. Der Fußgängerverkehr wird teilweise im erheblichem Umfang beeinträchtigt, insbesondere für Menschen mit Behinderung ergeben sich daraus ebenso Probleme, wie für Passantinnen mit Kinderwagen.

 

Eine Berollung durch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und Begehung mit sehbehinderten Menschen letzte Woche,  zusammen mit dem Landesverband Selbsthilfe auf einem Weihnachtsmarkt hier im Bezirk, hat mir noch einmal auch die Notwendigkeit eines Agierens der öffentlichen Hand sehr deutlich vor Augen geführt. Viele Probleme, die wir sozusagen nicht wahrnehmen, bestehen tatsächlich für Menschen mit Behinderung. Und für die kann tatsächlich so ein Aufsteller oder anderes ein ganz großes Hindernis sein und insofern haben wir hier auch eine Verantwortung dafür zu sorgen, dass der Gehweg auch für diese Menschen freigehalten wird.

 

Zudem wird bei schlechter Witterung das öffentliche Straßenland immer häufiger als Lagerplatz für Außenmobiliar und Dekorationsmaterial genutzt und z. T. einfach an die Straßenbäume gestellt, was nun für die Straßenbäume nicht unbedingt förderlich ist. Das ist nicht Zweck des öffentlichen Straßenlandes. Dafür muss ein Gewerbetreibender Lagerfläche anmieten und nicht einfach das öffentliche Straßenland nutzen. Und anders als die FDP auf Landes- und Bezirksebene darstellt, wurde gegen extreme Auswüchse, wie totale Einhausung natürlich bereits längst vorgegangen. Es ist keine Neuerung, die da passiert. Was bisher aber fehlte, war eine Abstimmung zwischen den Bezirken. Und jetzt kommt das Lustige: Nicht zuletzt auch auf Anregung eines Bezirksverordneten der FDP, der gerade gesprochen hat und das im Wirtschaftsausschuss gefordert hat, erfolgte jetzt eine Abstimmung der Innenstadtbezirke. Weil nämlich Herr Block im Wirtschaftsausschuss gesagt hat, es müsse doch endlich mal eine Regelung getroffen werden, dass die Innenstadtbezirke einheitlich vorgehen. Jetzt gehen wir einheitlich vor und jetzt sagt die FDP, das ist Regelungswahn.

Herr Block, entscheiden Sie sich, was Sie wollen und dann können wir gerne darüber diskutieren.

 

Eine einzige Begründung für die einzelnen Gegenstände erspare ich mir. Es geht nicht darum, einzelne Rankgitter sofort ab 1. Januar abzuräumen, sondern eine Möglichkeit zu erhalten, wie es die Presse so schön schrieb: “Gerümpel von der Straße zu bekommen”. Und ich glaube, da sind wir uns einig, dass wir dann auch Gerümpel von der Straße bekommen. Ich finde natürlich auch wichtig, dass wir das nicht irgendwann am 2. Januar starten, sondern dass wir auch eine entsprechende Infokampagne machen. Deswegen haben wir natürlich den Gewerbetreibenden und den Gaststätten diese Flyer auch versandt und darüber informiert, warum wir das tun wollen und haben diese Hinweise gegeben. Das haben die anderen Bezirke nicht gemacht, deswegen ist die Presse auch darauf aufmerksam geworden, weil wir natürlich die Gastwirte darüber informieren, was wir machen und das gehört ja auch zu einer Verwaltung, dass man transparent handelt und dann eben nicht im Januar anfängt, auf einmal bestimmte Dinge zu fordern, die vorher tatsächlich geduldet worden sind.

 

Zu 2.

Der Gebrauch der Straße, der über den Gemein- und Anliegergebrauch hinausgeht, ist Sondernutzung und bedarf einer Erlaubnis, deren Erteilung sich nach § 11 Abs. 2 Berliner Straßengesetz in Verbindung mit § 13 Berliner Straßengesetz und § 46 Abs. 1 Nr. 8 und 9 der Straßenverkehrsordnung richtet. Ich hatte ja gedacht, dass Herr Weuthen spricht, deswegen hatte ich mir erlaubt, hier das noch mal aufzuführen.

 

Wie bereits ausgeführt, ist das Aufstellen der aufgeführten Gegenstände nicht innerhalb der Erlaubnis zum Aufstellen von Tischen und Stühlen, so dass insofern unerlaubte Sondernutzungen vorliegen. Nach § 14 Berliner Straßengesetz kann die zuständige Behörde die Beseitigung der unerlaubten Anlagen im öffentlichen Straßenraum oder die sonst erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung anordnen.

 

Zu 3.

Ja, die Ausnahmegenehmigungen werden – und das ist auch keine Neuerung – mit den üblichen Auflagen erteilt, wie beispielsweise Verpflichtung, die Sondernutzungsfläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten.

Die Erlaubnisinhaber haben außerdem das Original der erteilten Genehmigung vor Ort bereit zu halten und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Neu ist, dass der der Genehmigung zugrunde liegende Planausschnitt an einer Fensterscheibe des Betriebes gut sichtbar und lesbar aufzuhängen ist. Damit auch jeder weiß, ob diese Fläche tatsächlich  genehmigt ist. Darüber hinaus ergehen weitere Hinweise auf einzuhaltende, gesetzliche Bestimmungen. Jeder weiß, ob diese Fläche tatsächlich genehmigt ist. Darüber hinaus ergehen weiter Hinweise auf einzuhaltende, gesetzliche Bestimmungen.

 

Zu 4.

Ich zitiere hier von der Zuarbeit von Herrn Gröhler, weil die mir auch sehr gut gefallen hat:

 

Gemäß § 7 des Berliner Straßengesetzes in Verbindung mit den hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften über die Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) ist das Grünflächen- und Tiefbauamt als Träger der Straßenbaulast verpflichtet, die öffentlichen Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Dies wird durch regelmäßige Begehung gewährleistet. Eine Errichtung von Podesten hindert den Baulastträger in einer in Augenscheinnahme der darunter liegenden Straßenbestandteile.

Und jetzt kommt, was alles passieren kann:

Darüber hinaus befinden sich grundsätzlich im Gehweg diverse Versorgungsleitungen mit entsprechenden Absperrarmaturen, die im Schadensfall immer erreichbar sein müssen. Durch beschädigte Kanalanlagen könnten im Schadensfall größere Bodenmengen weggespült werden und somit ein Einbruch des Gehweges und der darüber liegenden Aufbauten eintreten. Unterspülungsvorgänge zeichnen sich vorher ab, so dass oft vor Einbruch des Schadensereignisses durch Mitarbeiter des Tiefbauamtes eingegriffen werden kann. Durch Aufbauten können die geschilderten Vorgänge von vornherein nicht gesehen und ggf. entsprechend abgesichert werden und stellen somit eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar.

 

Zu 5.

Keine Klagen. Derzeit sind zwei Widerspruchsverfahren anhängig. Zum einen hinsichtlich des Aufstellens eines Kühlschrankes, eines Außenkühlschrankes neben einem denkmalgeschützten Kiosk und zum anderen einer Errichtung einer Standmarkise auf öffentlichem Straßenland.

 

 

 

 

 

 
 

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