Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,
Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mit Mitteln des BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms) die Erstellung von Block- und Quartierskonzepte finanziert werden können, da das BEK explizit Mittel für „Planvolle Nachverdichtung in bestehenden Quartiersstrukturen und Entwicklung einer nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“ fördert.
Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, Gebiete und Projekte zu benennen, die sich für eine solche Maßnahme eignen und die Maßnahmen gemäß BEK umzusetzen, wenn die Kofinanzierung gesichert ist.
Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.
Begründung:
Die wachsende Stadt erfordert eine nachhaltige Verdichtung städtebaulicher Strukturen, ohne das übergeordnete Ziele wie Klimaschutz, Infrastruktur und soziale Durchmischung vernachlässigt werden. Das von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz neu aufgelegte Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm hat unter anderem die „Planvolle Nachverdichtung in bestehenden Quartiersstrukturen und Entwicklung einer nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“ zum Ziel. Im Umsetzungskonzept des BEK werden u.a. Blockentwicklungskonzepte, Nachversorgungskonzepte oder Einzelhandelskonzepte erwähnt. Gerade in dem bereits dicht bebauten Innenstadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist die Erstellung übergeordneter Planungskonzepte erforderlich, um mögliche Zielkonflikte abzuwägen und miteinander zu versöhnen.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mit Mitteln des BEK (Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms) die Erstellung von Block- und Quartierskonzepte finanziert werden können, da das BEK explizit Mittel für „Planvolle Nachverdichtung in bestehenden Quartiersstrukturen und Entwicklung einer nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“ fördert.
Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, Gebiete und Projekte zu benennen, die sich für eine solche Maßnahme eignen und die Maßnahmen gemäß BEK umzusetzen.