Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und
Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass neben der Polizei auch die Ordnungsämter der Bezirke Geschwindigkeitskontrollen durchführen dürfen und entsprechend mit Personal ausgestattet werden.
Davon ausgehend, soll der Bezirk 5 mobile Kontrollgeräte beschaffen und besonders in den Bereichen vor Schulen, Kindertageseinrichtungen und Spielplätzen den Verkehr im Bezirk kontrollieren.
Der BVV ist bis zum 30.8. 2019 zu berichten.