Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und
Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, analog der Stadt München, die Betreiber*innen des Internetportals Airbnb aufzufordern, dem Bezirksamt unverzüglich die Daten aller Personen mitzuteilen, die Ferienwohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf anbieten und/oder bewerben, um insbesondere die Prüfung der Anzeigepflicht gegenüber dem Bezirksamt gemäß § 5 Absatz 6 ZwVbG zu ermöglichen. Neben notwendigen Personendaten sollen u.a. Wohnungsdaten, Nutzungsnachweise und Gewerbedaten, sofern vorhanden, angezeigt werden.
Kommen die Betreiber*innen von Airbnb dem nicht nach, soll das Bezirksamt ein angemessen hohes Zwangsgeld androhen und bei Unterlassung der Herausgabe festsetzen.
Führt auch das nicht zum Einlenken des Online-Portals, soll das Bezirksamt gegen die Betreiber*innen der Plattform Airbnb auf Herausgabe der Daten klagen.
Das Verfahren zur Herausgabe relevanter Daten von Ferienwohnungsvermieter*innen ist analog auf andere Online-Portale mit Ferienwohnungsangeboten anzuwenden.
Der Ausschuss für Bürger(*innen)dienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten ist unaufgefordert über alle Verfahrensschritte zu informieren und an diesen zu beteiligen.
Der BVV ist bis zum 31.7.2019 zu berichten.