Tagesordnung - 54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 03.04.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 2  
Annahme der offenen Protokolle:23.,24.,30.,48., 49., 50.,51., 52.,53.Sitzung      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung (20 Minuten)      
Ö 4  
Bericht aus dem Denkmalbeirat (5 Minuten)      
Ö 5  
Kriterien für die Entwicklung von Hochhausstandorten in Charlottenburg-Wilmersdorf (10 Minuten)  
Enthält Anlagen
0956/5  
    15.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.26 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    29.01.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - vertagt
   

 

   
    20.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
   

 

   
    20.03.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - vertagt
   

- vertagt -
 

   
    03.04.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
   

 

Die Drucksache wurde vertagt.

   
    17.04.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8 - vertagt
   

-vertagt-

   
    15.05.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 6 - vertagt
   

-vertagt-

   
    07.05.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 10 - vertagt
   

 

   
    19.05.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9 - vertagt
   

Die Drucksache wurde vertagt.

   
    02.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8 - vertagt
   

Die Drucksache wird vertagt.

   
    16.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 9 - vertagt
   

 

   
    18.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 3.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in Ergänzung und Konkretisierung der vom Bezirksamt am 10. April beschlossenen Verfahrensgrundsätze für den Umgang mit Hochhausprojekten, folgende Bewertungskriterien, Verfahrensgrundsätze und Voraussetzungen, die Hochhausprojekte erfüllen müssen, anzuwenden und in der Bauberatung zu kommunizieren:

 

a)     Die Vorhabenträger werden aufgefordert, durch geeignete Gutachten eine gesamtstädtische Betrachtung zu erarbeiten, die den Standort des geplanten Hochhauses im Gesamtgefüge der Stadt unter Berücksichtigung auch der Notwendigkeit der Schaffung bzw. Sicherung preisgünstigen Wohnraums in den Quartieren des Bezirks bewertet und damit begründet. Über die Auswahl der Gutachter ist Einvernehmen mit der Abteilung Stadtplanung des Bezirks herzustellen.

b)     Diese Gutachten und die sich daraus ergebenden konkreten Vorschläge für den Standort werden im Baukollegium vorgestellt. Ferner sollen Vorhaben frühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt werden, z.B. in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, unter Beteiligung der Anwohner*innen und der interessierten Stadtgesellschaft. Hierzu sind geeignete Modelle oder Anschauungsmittel anzufertigen. Dabei sollen auch die vom Vorhabenträger geplanten städtebaulichen Qualitätskriterien vorgestellt werden.

c)     Die Genehmigung bedarf immer eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der durch den Vorhabenträger zu finanzieren ist.

d)     Zur baukulturellen Qualitätssicherung bedarf es eines städtebaulichen und architektonischen Wettbewerbsverfahrens, das durch den Vorhabenträger zu organisieren und finanzieren ist. Über den Ausschreibungstext ist mit der Abteilung Stadtplanung des Bezirks Einvernehmen herzustellen. Der Bezirk ist in der Jury des Wettbewerbs vertreten

e)     Hochhausprojekte müssen auch bei Neubau- und Umstrukturierungsvorhaben in gemischten Bauflächen mit Einzelhandelskonzentration einen Wohnanteil von mindestens 30 Prozent der Bruttogeschossfläche aufweisen.

f)       In Anlehnung an das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung müssen mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Wohnen, auch bei Bebauungsplanverfahren mit weniger als 5.000m² Geschossfläche Wohnen, als dauerhaft förderfähiger mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum nach den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen errichtet werden. Zusätzlich sind mindestens 20 Prozent der Geschossfläche Wohnen im preisgedämpften Mietwohnungsbau (RLvF) zu errichten.

g)     Die Belegung von 25 Prozent der Wohnungen ist besonderen Bedarfsgruppen wie Wohnungslosen, Obdachlosen, Geflüchteten oder Studierenden vorbehalten. Es ist zu prüfen, inwieweit Auszubildende berücksichtigt werden können.

h)     Erdgeschoss und/oder das oberste Vollgeschoss sind für eine öffentliche Nutzung vorzusehen.

i)        Die Genehmigung bedarf des Nachweises, dass 5 Prozent der Gesamtfläche des Hochhauses dauerhaft einer gemeinwohlorientierten Nutzung vorbehalten bleiben, beispielsweise für eine öffentliche Schule, eine Wohnungslosenstätte, eine nicht-kommerzielle Kultureinrichtung etc. Der Bezirk soll für die gemeinwohlorientierte Nutzung ein dauerhaftes Belegungsrecht besitzen, dass es kooperativ unter Beteiligung der Stadtgesellschaft ausübt.

j)        Der Bezirk hat den*die Eigentümer*in durch Anordnung eines Baugebots gemäß §176 BauGB dazu zu verpflichten, das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen. Kommt der*die Eigentümer*in der Verpflichtung auch nach Vollstreckungsmaßnahmen nicht nach, ist ein Enteignungsverfahren nach §85 BauGB zu prüfen und ggf. einzuleiten.

k)     Für die City West soll zudem gelten:

  • Bevor das Hochhausleitbild Aussagen zur City West trifft, soll nicht bereits durch Planung oder Bau eine Hochhauskonzentration und -dichte in der City West faktisch eingezogen werden.
  • Aus Sicht des Bezirkes muss die städtebauliche Höhendominante am Breitscheidplatz liegen, dem zentralen Platz der City West. Dieser Akzent ist mit den drei vorhandenen Hochhäusern (Europa-Center, Upper West und Waldorf Astoria) bereits erfüllt.
  • Das Bezirksamt soll einen Dialogprozess zur Entwicklung von Hochhausstandorten in der City West zu städtebaulichem Nutzen, Lage und Funktion organisieren. Hieran sollen AG City, Studierende von TU und UdK, Bahnhofsmission am Zoo, Institutionen des Kulturquartieres um den Zoo von Bahnhof bis Kranzler Ecker, interessierte Stadtgesellschaft und alternative Akteur*innen der Stadtproduktion beteiligt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.

 

 

1

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 dagegen:        1  Enthaltung: 

   
    19.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die BVV stimmt der Drucksache einstimmig zu.

Ö 6  
Hofgebäude in Schmargendorf unter Denkmalschutz (10 Minuten)  
Enthält Anlagen
0158/5  
Ö 7  
Milieuschutz scharf anwenden, Mieter*innen schützen! (10 Minuten)  
Enthält Anlagen
0866/5  
Ö 8  
Flächendeckend neues Baurecht für die City West (10 Minuten) (Beschlussempfehlung Verkehr und Tiefbau 3 Ja, 7 Nein, 5 Enth., Ablehnung)  
Enthält Anlagen
0936/5  
Ö 9  
Machbarkeitsstudie für den Drogenkonsumraum zügig in Auftrag geben (10 Minuten) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mehrheitl. angenommen 8 Ja, 4 Nein)  
Enthält Anlagen
0762/5  
Ö 10  
Transparenz und Mitsprache beim Stadionneubau (10 Minuten) (i.g.F. mehrheitl. angenommen)
Enthält Anlagen
0846/5  
Ö 11  
Bewohnbarkeit im Gebäude Wilmerdorfer Str. 82/83 unverzüglich wieder herstellen (10 Minuten)  
Enthält Anlagen
0993/5  
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Bei Bedarf nicht öffentlicher Sitzungsteil      
               
 
 

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