Der Ausschuss für Haushalt, Personal,
Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie
und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Anerkennung und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bezirklicher Seniorenvertretungen beizutragen und sich entsprechend für die Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretungen in
- das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) sowie
- das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ (BezVEG) und
- die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)
einzusetzen mit dem Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) von Berlin zu finden.
Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Anerkennung und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten bezirklicher Seniorenvertretungen beizutragen und sich entsprechend für die Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretungen in
- das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) sowie
- das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen“ (BezVEG) und
- die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (DVO BezVEG)
einzusetzen mit dem Ziel, eine rechtssichere Regelung für die Mitwirkung der bezirklichen Seniorenvertretungen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) von Berlin zu finden.
Der Berliner Senat ist insofern mit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen zu beauftragen, um folgende Mitwirkungsrechte zu erreichen:
- Für die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen ist im Bezirksverwaltungsgesetz die beratende Mitgliedschaft in den Ausschüssen der BVV mit Rede- und Antragsrecht festzuschreiben.
- Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen erhalten einen gleichwertigen Anspruch auf eine Entschädigung für die Teilnahme an Ausschusssitzungen der BVV wie Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte.
- Die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretungen nehmen an nicht öffentlichen Sitzungen resp. nicht öffentlichen Teilen der Ausschusssitzung der BVV teil.
Der BVV ist bis zum 31. Oktober 2018 zu berichten.