Der Ausschuss für Haushalt, Personal,
Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie
und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, keine Mitarbeiter*innen im Bezirksamt auf der Grundlage einer sachgrundlosen Befristung, Leiharbeit oder ungewollter Teilzeit zu beschäftigen.
Werden davon Ausnahmen getroffen, sollen die Mitarbeiter*innen mit mindestens 120% des üblichen Bruttostundenlohns entlohnt werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2018 zu berichten.