Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts-
und Ordnungsnagelegenheiten,
empfiehlt der BVV,
die BVV wolle beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Ordnungsamt anzuweisen, alle Parkanlagen im Bezirk wirksam(er) darauf zu kontrollieren, daß ein Fahrradfahren nur dort stattfindet, wo es auch erlaubt ist.
Dort, wo bisher das Radfahren erlaubt ist, sollte dabei gleich mit überprüft werden, ob es nicht einen zumutbaren Weg um den Park herum gibt – so wie ihn alle anderen Verkehrsteilnehmer nehmen.