Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und
Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Landesregelungen, insbesondere im Nichtraucherschutzgesetz und den entsprechenden baurechtlichen Vorschriften, für den Betrieb von Shisha Gaststätten angepasst oder geschaffen werden.
Insbesondere sollen dabei Regelungen zu folgenden Punkten enthalten sein:
• Ausreichendes Be- und Entlüftungssystem einschließlich der Anbringung einer ausreichenden Anzahl von CO-Warnmeldern in Abhängigkeit zur Anzahl der angebotenen Shishas bzw. Raumgröße und Raumhöhe
• Erforderliche Wartungsintervalle der Lüftungsanlagen und Warnmelder
• Gefahrlose Zubereitungsmöglichkeiten der Shishakohle
• Anzahl der Feuerlöscher
• Hygieneanforderungen
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Ursprungsantrag:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen
- für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
- für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
- für den Brandschutz der Gaststätte,
- für die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
- für die Fläche der Gaststätte an sich
enthalten.
Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.
Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.