BV Dieke begründet den Antrag. Nach ausführlicher Erörterung, in der im
Einvernehmen mit dem Antragsteller die Wörter „zu prüfen, ob und in welcher Form“
nach „beauftragt“ eingefügt und der 2. Satz in die Begründung verschoben wird, wird
der geänderte Antrag mit 9 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich
angenommen. Die Dringlichkeit wird einstimmig beschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften
empfiehlt dem Ausschuss für Straßen- und Grünflächen,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form in öffentlichen Parkanlagen des Bezirks und auf noch brachliegenden Freiflächen einen prozentualen Anteil (wenn möglich bis zu 25 %) des jeweiligen Areals für die Anpflanzung/Ansiedlung von heimischen Wiesen- und Wildpflanzen zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Damit wird der, oftmals aus den urbanen, verdichteten städtischen Siedlungsgebieten verdrängten, einheimischen Flora und Fauna (Wald- und Wiesenvegetation) die Möglichkeit der Wiederansiedlung gegeben und ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Biodiversität in städtisch-urbanen Ökosystem.
Die Bereitstellung von Arealen zur Wiederbesiedlung von Wild- und Wiesenpflanzen leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) in einem urbanen, städtischen Bezirk wie Charlottenburg-Wilmersdorf. In der Regel sind solche verdichteten städtischen Gebiete durch eine hohe Flächenversiegelung und wenig Raum für heimische Wildpflanzen gekennzeichnet. Einhergehend damit ist auch die Artenvielfalt von besonders gefährdeten Pflanzen- und Tierarten (wie beispielsweise bestimmte Wildkräuter oder Wildbienenarten) sehr gering.
Um nun die Artenvielfalt zu erhöhen, besonders die von seltenen und gefährdeten heimischen Pflanzen- und Tierarten, wäre die Einrichtung und Bereitstellung solcher Flächen ein wichtiger Beitrag und ein richtiger Schritt im bezirklichen Natur- und Umweltschutz.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt in öffentlichen Parkanlagen des Bezirks und auf noch brachliegenden Freiflächen einen prozentualen Anteil (wenn möglich bis zu 25 %) des jeweiligen Areals für die Anpflanzung/Ansiedlung von heimischen Wiesen- und Wildpflanzen zur Verfügung zu stellen.
Damit wird der, oftmals aus den urbanen, verdichteten städtischen Siedlungsgebieten verdrängten, einheimischen Flora und Fauna (Wald- und Wiesenvegetation) die Möglichkeit der Wiederansiedlung gegeben und ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Biodiversität in städtisch-urbanen Ökosystem.