Tagesordnung - 18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 22.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Anlagen:
Änderungsantrag zur DS 0280/5
Änderungsantrag zur DS 0515/5
Große Anfrage - Beantwortung DS 0608/5
Große Anfrage - Beantwortung 0624/5

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1  
Das Wort hat der Bezirksbürgermeister      
Ö 1.2  
Einwohnerfragen  
0639/5  
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen / Dringlichkeiten / Konsensliste      
Ö 3     Wahlen      
Ö 3.1  
Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten sowie am Landgericht Berlin      
Ö 3.2  
Wahl von sieben Vertrauenspersonen des Schöffenwahlausschusses      
Ö 3.3  
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 7      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen  
0670/5  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung / Vorlage zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Veränderungssperre VII-104-3 B/32, Fürstenbrunner Weg 50  
Enthält Anlagen
0591/5  
Ö 6.2  
Veränderungssperre VII-104-3 B/31, Fürstenbrunner Weg 14/18  
Enthält Anlagen
0592/5  
Ö 6.3  
Änderung der Geschäftsverteilung des Bezirksamtes mit Wirkung zum 01.04.2018  
0671/5  
Ö 7     Beschlussvorschläge / Beschlussempfehlungen / Anträge      
Ö 7.1  
Denkmalschutz als Baudenkmal für die ehemalige Reithalle in der Neufertstraße 19/21  
Enthält Anlagen
0640/5  
Ö 7.2  
Kein Verzicht auf die Grunddienstbarkeit auf der „Cornelsenwiese"  
Enthält Anlagen
0673/5  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Zweckentfremdung  
0628/5  
Ö 8.2  
Parkplätze unter die Erde  
0608/5  
Ö 8.3  
Vorkommnisse an Schulen  
0624/5  
Ö 8.4  
Kinderarmut  
0641/5  
Ö 8.5  
Ohne Plan in die Umzugsplanung?  
0649/5  
Ö 8.6  
Nutzung bezirklicher Liegenschaften  
0656/5  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Transparente Baupolitik in Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
0071/5  
Ö 9.2  
Klärung der Anrechnungszeiten von eigenen Sportanlagen  
0154/5  
Ö 9.3  
Kämpferische Behörden zum Schutz der Mieterinnen und Mieter  
Enthält Anlagen
0187/5  
Ö 9.4  
Neue Bauvorhaben transparent machen  
Enthält Anlagen
0241/5  
Ö 9.5  
Bessere Kennzeichnung von Beitritten zu Anträgen
0280/5  
Ö 9.6  
Zweckentfremdung wirksam bekämpfen - Mieter/innenberatungen stärken!  
0374/5  
Ö 9.7  
ÖPNV - Netzerweiterungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Enthält Anlagen
0403/5  
Ö 9.8  
Neues Grobscreening von Verdachtsgebieten für Milieuschutz einleiten  
Enthält Anlagen
0450/5  
Ö 9.9  
Milieuschutz-Wirkung schärfen  
Enthält Anlagen
0453/5  
Ö 9.10  
Milieuschutz flächendeckend innerhalb des S-Bahn Rings  
Enthält Anlagen
0493/5  
Ö 9.11  
Tegel schließen, Stadtraum nutzen, Bürger*innen schützen: Milieuschutz in Charlottenburg-Nord  
Enthält Anlagen
0425/5  
Ö 9.12  
Beteiligungsverfahren für ein Konzept für den Preußenpark starten
Enthält Anlagen
0455/5  
Ö 9.13  
Konzept für Drogenkonsumraum an Stuttgarter Platz entwickeln  
Enthält Anlagen
0515/5  
Ö 9.14  
Bezirksschüler*innenausschuss stärken
Enthält Anlagen
0541/5  
Ö 9.15  
Blitzer in Charlottenburg-Wilmersdorf an Gefahrenstellen aufstellen  
Enthält Anlagen
0568/5  
Ö 9.16  
Polizeieinsatz gegen Hütchenspieler muss bleiben!
0590/5  
Ö 9.17  
Wohnortprinzip einführen
0569/5  
Ö 9.18  
Geschlechtergerechte Sprache in Anträgen und Anfragen
0116/5  
Ö 9.19  
Verlegung Autobahnzu- und abfahrten "Kaiserdamm" der BAB 100 an die Kaiserdammbrücke  
Enthält Anlagen
0138/5  
Ö 9.20  
Sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung verbieten!
0285/5  
    18.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.8 - überwiesen
   

Die BVV stimmt der Überweisung der Drucksache in den Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr (m) sowie in den Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming (ffd.) einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    23.05.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 4 - vertagt
   

 

   
    29.06.2017 - Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegeheiten und Verkehr
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Drucksache Nr. 0285/5

Antrag der Linken

Betr. Sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung verbieten!

 

Überwiesen in:Bürgerdienste   (m)

Haushalt   (ffd.)

 

Ohne Änderungen im Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit 8 Ja : 5 Nein : 0 E beschlossen.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten und Verkehr

empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll prüfen, wie sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Werbung auf Werbeflächen im Bezirk, auch auf privaten, verboten werden kann und welche Schritte hierzu notwendig sind.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Präsentation von sexistischer, geschlechterdiskriminierender und frauenfeindlicher Außenwerbung sowie Verbreitung geschlechtsspezifischer Stereotype auf öffentlichen Flächen verboten wird, die aus direkten Verträgen zwischen Land und Außenwerber*innen resultieren. Zur Beurteilung der Werbung soll eine Jury eingesetzt werden, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten und der/dem Beauftragten für Integration und Migration des Landes Berlin sowie Vertreter*innen aus dem frauenpolitischen Spektrum, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland und weiteren Expert*innen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, einen Flyer zur Aufklärung über sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Werbung zu entwickeln. Zudem sind durch das Bezirksamt Vordrucke für Beschwerdebriefe an die werbetreibenden Firmen und den Deutschen Werberat sowie eine Übersicht über Beschwerdestellen für sexistische Darstellungen in verschiedenen Medien anzubieten. Die erstellten Informationen sind prominent auf der Internetseite des Bezirksamtes zu platzieren. Werbung ist dann sexistisch, diskriminierend und/oder frauenfeindlich:

• wenn Personen, insbesondere Frauen, aufgrund ihres biologischen und sozial konstruierten Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder Orientierung abwertend und entwürdigend dargestellt werden. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass Frauen zwar schön sind („das schöne Geschlecht“), aber (willens)schwach, hysterisch, dumm, unzurechnungsfähig, naiv, ausschließlich emotionsgesteuert etc., bzw. nicht so klug, smart, strategisch, handwerklich geschickt etc. wie heterosexuelle, gesunde Männer.

 

• wenn durch die unterschiedlichen Haltungen der dargestellten Personen die Gleichwertigkeit und Gleichstellung von Personengruppen, insbesondere von Frauen, offen oder subtil in Frage gestellt werden. Dies beinhalt z.B. Werbung, in der die Frau kaum oder sehr körperbetont bekleidet und ohne Anlass lächelnd inszeniert wird, während der Mann vollständig und bequem bekleidet (z.B. in einem Anzug) ist. Durch die Verschiedenheit des Gesamtausdrucks beider Personen (Körpergesten, -haltung und Mimik) wird vermittelt, dass sich diese nicht auf Augenhöhe begegnen (können), sondern die Frau im Dienste des Mannes (als sein Accessoire oder Lustobjekt) steht.

 

• wenn physische und/oder psychische Ausbeutung und Unterwerfung, insbesondere von Frauen durch Männer, explizit dargestellt wird. Dies findet sich z.B. in Werbung, in der sich die Frau (kaum bekleidet) in ihrer Position unter dem Mann befindet, z.B. hockt, kniet, sitzt oder liegt, während der Mann (vollständig bekleidet) steht bzw. eine höhere Position in der Szene einnimmt. Das Bild vermittelt, dass der Mann der Frau überlegen ist.

 

• wenn die Darstellung von Personen und Personengruppen, insbesondere von Frauen, bestimmte Rollenbilder, d.h. psychische Eigenschaften, Verhaltensweisen sowie Berufswelten, als gesellschaftliche Norm festlegen und somit Abweichungen diskreditieren und ausschließen. Dies beinhaltet z.B. Werbung die vermittelt, dass Frauen hysterisch, kompliziert, hilfsbedürftig, fürsorglich, mit großer Freude im Haushalt beschäftigt, konsumsüchtig, abhängig, verführerisch, schön etc. sind und Männer rational, aggressiv, machtbesessen, technisch begabt, stark, autonom, in der Geschäftswelt aktiv etc. sind. Diese geschlechtsbezogene Normierung betrifft auch Kinder, die als stereotype Jungen (Farbe Blau, spielt mit Technik oder macht Sport) und Mädchen (Farbe rosa, spielt mit Puppen, Schmuck und Schminke) dargestellt werden.

 

• wenn Darstellungen, die bestimmte körperliche Merkmale als notwendigerweise zu erreichende Norm festlegen, indem sie Abweichungen als defizitär bewerten. Dies beinhaltet z.B. Werbung, die vermittelt, dass (altersbedingte) Hautveränderungen,

 

Übergewicht, Körperhaare, körperliche Behinderungen etc. zwingend veränderungsbedürftig sind, um ein glückliches, erfülltes Leben zu führen. Damit wird festgelegt, welches Körperbild wichtig, erstrebenswert und „normal“ ist.

 

• wenn die dargestellten Körper, insbesondere Frauenkörper(-teile), als Objekte, Waren, Produkte präsentiert werden, welche Verfügbarkeit und Käuflichkeit suggerieren. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass ein Produkt genauso attraktiv oder attraktiver ist als die Frau, die das Produkt: hält, auf ihm liegt, es isst etc. Hier wird vermittelt, dass die dekorative Frau ebenso käuflich ist wie das Produkt.

 

• wenn sexualisierte und pornographische Darstellungen ohne Produktbezug von Personen, insbesondere von Frauen, diese auf ihre rein sexuelle Funktion reduzieren. Dies gilt genauso bei Werbung für Unterwäsche, Sport- und Badebekleidung. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass die mit einem Produkt oder einer Dienstleistung dargestellte Frau aufgrund von Köperhaltung, Gesichtsausdruck etc. sexuell erregt oder für den männlichen Betrachter ein käufliches, sexuell verfügbares Lustobjekt ist.

 

• wenn es sich um Werbung für sexuelle Dienstleistungen handelt. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass Frauen zu erwerben und damit in der freien Verfügungsmacht der Konsument*innen (i.d.R. heterosexuellen Männern) stehen.

 

• wenn Werbung Kinder in sexualisierter Art und Weise darstellt. Dies findet sich z.B. in Werbung, die Kinder, insbesondere Mädchen, in sexualisierten Posen und/oder aufreizender Kleidung und Makeup inszenieren und damit vermitteln, dass Minderjährige erotisch, sexuell aktiv und sexuell verfügbar sind.

 

• wenn Darstellungen zum Hass und zur Gewalt anstacheln. Dies beinhaltet z.B. Werbung, die vermittelt, dass der Einsatz von verbaler Gewalt (Beleidigung, Beschimpfung, lächerlich machen) bzw. körperlicher Gewalt gegenüber bestimmten Personengruppen, insbesondere gegenüber Frauen, legitim, erwünscht, notwendig und/oder zumindest tolerierbar ist und Gewalt ästhetisiert.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.

 

 

Begrünung:

Werbung ist nicht nur ein Spiegel der Gesellschaft, reproduziert also nicht

nur bestehende Geschlechterrollen, sondern hat mit ihrem manipulativen und breitenwirksamen Charakter Auswirkungen darüber hinaus. Die negative Wirkung von stereotyper Werbung ist bereits vielfach durch Studien belegt und dass Werbung die Sichtweisen, Werte und Einstellungen von Menschen nicht unerheblich beeinflusst, hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt (vgl. NRW 2003, 1303, 1305). Insofern ist es fraglich, warum Sexismus nach wie vor vielfach in der Werbung zu finden ist. Denn die durch geschlechterdiskriminierende Werbung transportierten Bilder bilden und verfestigen Einstellungen und Strukturen in der Gesellschaft, die zu Benachteiligungen im Sinne des grundrechtlichen Gleichheitsgebots führen. Da die Selbstkontrolle der Werbetreibenden durch den Deutschen Werberat begrenzt ist und sexistische Werbung dadurch bisher nicht wirksam unterbunden werden konnte, sind weitere Regelungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung notwendig (vgl. Beschlüsse der 27. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder, 2017).

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:8dagegen:       5  Enthaltung:0

   
    17.10.2017 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
    Ö 11 - vertagt
   

Der TOP wird vertagt.

 

   
    14.11.2017 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
    Ö 7 - vertagt
   

Der TOP wird vertagt.

 

   
    13.03.2018 - Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt soll prüfen, wie sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Werbung auf Werbeflächen im Bezirk, auch auf privaten, verboten werden kann und welche Schritte hierzu notwendig sind.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sexistische Werbung auf bezirkseigenen Außenwerbeflächen und in bezirklichen Einrichtungen zu verbieten.

 

Das Bezirksamt soll auf seiner Internetseite eine Unterseite einrichten, auf der über sexistische Werbung informiert wird und auf der Werbung im Bezirk, die als sexistisch, geschlechterdiskriminierend oder frauenfeindlich eingeschätzt wird, mitgeteilt werden kann. Ergänzend sollen auch andere Wege der Einreichung von Beschwerden, zum Beispiel über den Postweg, telefonisch oder per E-Mail geschaffen werden. Auf der Internetseite soll zudem eine Übersicht über Beschwerdestellen für sexistische Darstellungen in verschiedenen Medien angeboten werden. Zudem soll das Bezirksamt einen Flyer zur Aufklärung über sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Werbung entwickeln.

 

Wie in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte soll eine bezirkliche Werbejury, bestehend aus Wissenschaftler*innen, Frauenverbänden und der Gleichstellungsbeauftragten, gegründet werden, die eingereichte Beschwerden danach beurteilt, ob es sich um sexistische, geschlechterdiskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung handelt.

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Präsentation von sexistischer, geschlechterdiskriminierender und frauenfeindlicher Außenwerbung sowie Verbreitung geschlechtsspezifischer Stereotype auf öffentlichen Flächen verboten wird, die aus direkten Verträgen zwischen Land und Außenwerber*innen resultieren.

 

Zur Beurteilung der Werbung in Zuständigkeit des Landes, soll eine Jury eingesetzt werden, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten und der/dem Beauftragten für Integration und Migration des Landes Berlin sowie Vertreter*innen aus dem frauenpolitischen Spektrum, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland und weiteren Expert*innen.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2018 zu berichten.

 

Begründung:

Werbung ist nicht nur ein Spiegel der Gesellschaft, reproduziert also nicht nur bestehende Geschlechterrollen, sondern hat mit ihrem manipulativen und breitenwirksamen Charakter Auswirkungen darüber hinaus. Die negative Wirkung von stereotyper Werbung ist bereits vielfach durch Studien belegt und dass Werbung die Sichtweisen, Werte und Einstellungen von Menschen nicht unerheblich beeinflusst, hat auch das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt (vgl. NRW 2003, 1303, 1305). Insofern ist es fraglich, warum Sexismus nach wie vor vielfach in der Werbung zu finden ist. Denn die durch geschlechterdiskriminierende Werbung transportierten Bilder bilden und verfestigen Einstellungen und Strukturen in der Gesellschaft, die zu Benachteiligungen im Sinne des grundrechtlichen Gleichheitsgebots führen. Da die Selbstkontrolle der Werbetreibenden durch den Deutschen Werberat begrenzt ist und sexistische Werbung dadurch bisher nicht wirksam unterbunden werden konnte, sind weitere Regelungen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung notwendig (vgl. Beschlüsse der 27. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und –senatoren der Länder, 2017).

 

Werbung ist dann sexistisch, diskriminierend und/oder frauenfeindlich:

 

• wenn Personen, insbesondere Frauen, aufgrund ihres biologischen und sozial konstruierten Geschlechts, ihrer sexuellen Identität oder Orientierung abwertend und entwürdigend dargestellt werden. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass Frauen zwar schön sind („das schöne Geschlecht“), aber (willens)schwach, hysterisch, dumm, unzurechnungsfähig, naiv, ausschließlich emotionsgesteuert etc., bzw. nicht so klug, smart, strategisch, handwerklich geschickt etc. wie heterosexuelle, gesunde Männer.

 

• wenn durch die unterschiedlichen Haltungen der dargestellten Personen die Gleichwertigkeit und Gleichstellung von Personengruppen, insbesondere von Frauen, offen oder subtil in Frage gestellt werden. Dies beinhalt z.B. Werbung, in der die Frau kaum oder sehr körperbetont bekleidet und ohne Anlass lächelnd inszeniert wird, während der Mann vollständig und bequem bekleidet (z.B. in einem Anzug) ist. Durch die Verschiedenheit des Gesamtausdrucks beider Personen (Körpergesten, -haltung und Mimik) wird vermittelt, dass sich diese nicht auf Augenhöhe begegnen (können), sondern die Frau im Dienste des Mannes (als sein Accessoire oder Lustobjekt) steht.

 

• wenn physische und/oder psychische Ausbeutung und Unterwerfung, insbesondere von Frauen durch Männer, explizit dargestellt wird. Dies findet sich z.B. in Werbung, in der sich die Frau (kaum bekleidet) in ihrer Position unter dem Mann befindet, z.B. hockt, kniet, sitzt oder liegt, während der Mann (vollständig bekleidet) steht bzw. eine höhere Position in der Szene einnimmt. Das Bild vermittelt, dass der Mann der Frau überlegen ist.

 

• wenn die Darstellung von Personen und Personengruppen, insbesondere von Frauen, bestimmte Rollenbilder, d.h. psychische Eigenschaften, Verhaltensweisen sowie Berufswelten, als gesellschaftliche Norm festlegen und somit Abweichungen diskreditieren und ausschließen. Dies beinhaltet z.B. Werbung die vermittelt, dass Frauen hysterisch, kompliziert, hilfsbedürftig, fürsorglich, mit großer Freude im Haushalt beschäftigt, konsumsüchtig, abhängig, verführerisch, schön etc. sind und Männer rational, aggressiv, machtbesessen, technisch begabt, stark, autonom, in der Geschäftswelt aktiv etc. sind. Diese geschlechtsbezogene Normierung betrifft auch Kinder, die als stereotype Jungen (Farbe Blau, spielt mit Technik oder macht Sport) und Mädchen (Farbe rosa, spielt mit Puppen, Schmuck und Schminke) dargestellt werden.

 

• wenn Darstellungen, die bestimmte körperliche Merkmale als notwendigerweise zu erreichende Norm festlegen, indem sie Abweichungen als defizitär bewerten. Dies beinhaltet z.B. Werbung, die vermittelt, dass (altersbedingte) Hautveränderungen,

 

• Übergewicht, Körperhaare, körperliche Behinderungen etc. zwingend veränderungsbedürftig sind, um ein glückliches, erfülltes Leben zu führen. Damit wird festgelegt, welches Körperbild wichtig, erstrebenswert und „normal“ ist.

 

• wenn die dargestellten Körper, insbesondere Frauenkörper(-teile), als Objekte, Waren, Produkte präsentiert werden, welche Verfügbarkeit und Käuflichkeit suggerieren. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass ein Produkt genauso attraktiv oder attraktiver ist als die Frau, die das Produkt: hält, auf ihm liegt, es isst etc. Hier wird vermittelt, dass die dekorative Frau ebenso käuflich ist wie das Produkt.

 

• wenn sexualisierte und pornographische Darstellungen ohne Produktbezug von Personen, insbesondere von Frauen, diese auf ihre rein sexuelle Funktion reduzieren. Dies gilt genauso bei Werbung für Unterwäsche, Sport- und Badebekleidung. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass die mit einem Produkt oder einer Dienstleistung dargestellte Frau aufgrund von Köperhaltung, Gesichtsausdruck etc. sexuell erregt oder für den männlichen Betrachter ein käufliches, sexuell verfügbares Lustobjekt ist.

 

• wenn es sich um Werbung für sexuelle Dienstleistungen handelt. Dies findet sich z.B. in Werbung, die vermittelt, dass Frauen zu erwerben und damit in der freien Verfügungsmacht der Konsument*innen (i.d.R. heterosexuellen Männern) stehen.

 

• wenn Werbung Kinder in sexualisierter Art und Weise darstellt. Dies findet sich z.B. in Werbung, die Kinder, insbesondere Mädchen, in sexualisierten Posen und/oder aufreizender Kleidung und Makeup inszenieren und damit vermitteln, dass Minderjährige erotisch, sexuell aktiv und sexuell verfügbar sind.

 

• wenn Darstellungen zum Hass und zur Gewalt anstacheln. Dies beinhaltet z.B. Werbung, die vermittelt, dass der Einsatz von verbaler Gewalt (Beleidigung, Beschimpfung, lächerlich machen) bzw. körperlicher Gewalt gegenüber bestimmten Personengruppen, insbesondere gegenüber Frauen, legitim, erwünscht, notwendig und/oder zumindest tolerierbar ist und Gewalt ästhetisiert.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:7dagegen:         6Enthaltung:0

   
    22.03.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.20 - vertagt
   

Die Drucksache wird wegen außerplanmäßiger Beendigung der Sitzung nicht behandelt und auf die nächste Tagesordnung der BVV gesetzt.

 

   
    19.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.19 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 9.21  
Leihlastenräder für Charlottenburg-Wilmersdorf neu: (E-) Lastenräder im Bezirk
Enthält Anlagen
0362/5  
Ö 9.22  
Umstrukturierung der Schülervertretungen  
0382/5  
Ö 9.23  
Haltet die Toilette am Mierendorffplatz offen  
Enthält Anlagen
0442/5  
Ö 9.24  
Gewerbeflächen ausweisen!
Enthält Anlagen
0475/5  
Ö 9.25  
Lollapalooza 2018 auf dem Maifeld  
Enthält Anlagen
0492/5  
Ö 9.26  
Logistikkonzept für den Bezirk
Enthält Anlagen
0531/5  
Ö 9.27  
Bei Bauprojekten rechtzeitig an die Bäume denken
Enthält Anlagen
0536/5  
Ö 9.28  
Partizipation der Schulen bei dem Ausbau der Schulen
0564/5  
Ö 9.29  
Welttheater nach Charlottenburg
0593/5  
Ö 9.30  
Audiodeskription für alle Theater- und Opernbühnen im Bezirk
Enthält Anlagen
0601/5  
Ö 9.31  
Wiederansiedlung von gebietsheimischen Wiesen- und Wildpflanzen
Enthält Anlagen
0288/5  
Ö 9.32  
Und es werde Licht¿ Brückenbeleuchtung jetzt  
Enthält Anlagen
0411/5  
Ö 9.33  
Fuß- und Radwege unter der S-Bahntrasse an der Insterburgallee und zum Georg-Kolbe-Hain freimachen  
Enthält Anlagen
0522/5  
Ö 9.34  
Zügige Umsetzung der neuen AV Wohnen im bezirklichen Jobcenter ab 01.01.2018
Enthält Anlagen
0548/5  
Ö 9.35  
Kitaplätze ausbauen ja – aber nicht zu Lasten von Spielplätzen  
0563/5  
Ö 9.36  
Freiflächen-Umfeld des Umsteigebahnhofs Jungfernheide qualifizieren  
0577/5  
Ö 9.37  
2030 - Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf komunaler Ebene gestalten (II)  
Enthält Anlagen
0597/5  
Ö 9.38  
Laternen auf dem Shakespeare-Platz  
Enthält Anlagen
0612/5  
Ö 9.39  
Schulreinigung sichern!
0617/5  
Ö 9.40  
Überschwemmung im Maikäferpfad  
Enthält Anlagen
0621/5  
Ö 9.41  
Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“  
0632/5  
Ö 9.42  
Einwohnerversammlung zur geplanten Umgestaltung der Brandenburgischen Straße  
0637/5  
Ö 9.43  
Zuwanderer nicht pauschal als Flüchtlinge / Geflüchtete bezeichnen  
0625/5  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Postbank Finanzcenter in der Mainzer Str. 16, 10715 Berlin retten  
0598/5  
Ö 10.2  
Kommunalen Finanzierungsanteil für die Arbeit des Jobcenters sicherstellen!  
0557/5  
Ö 10.3  
Altersfeststellung von Amts wegen bei zweifelhaftem Alter von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern durch das Jugendamt (§42f SGB VIII)  
0583/5  
Ö 10.4  
Bürgerbeteiligung und Evaluation während und nach der Umgestaltung am Olivaer Platz  
0610/5  
Ö 10.5  
Dem Gedenken keine Steine in den Weg legen!  
0622/5  
Ö 10.6  
Frühe Hilfen bekannter machen  
0642/5  
Ö 10.7  
Integration in der und rund um die Quedlinburger Straße  
0651/5  
Ö 10.8  
Wohnungsbaupotenziale auf BVG- und BSR-Betriebshöfen ermitteln  
0648/5  
Ö 10.9  
Erhöhung der Beamtenbesoldung 2018  
0643/5  
Ö 10.10  
Bündnis für Wohnungbau mit Leben erfüllen  
0654/5  
Ö 10.11  
Keine weitere Anlage von Fahrrandangebotsstreifen ohne Bedarfsanalyse  
0658/5  
Ö 10.12  
Baupotenziale auf bezirklichen Parkplätzen ermitteln  
0650/5  
Ö 10.13  
Die Informationstafel zum Gedenken an Benno Ohnesorg instandsetzen  
Enthält Anlagen
0644/5  
Ö 10.14  
Keine Gebühren für Sportvereine bei Schwimmwettkämpfen; auch für die BBB gilt die SPAN  
0655/5  
Ö 10.15  
Straßen- und Fahrradwegausbesserung Bismackstraße/Kaiserdamm  
0667/5  
Ö 10.16  
Anbindung der City-West an den Flughafenbahnhof BER sichern  
0645/5  
Ö 10.17  
Dachausbaupotenziale in Schulgebäuden ermitteln  
0652/5  
Ö 10.18  
Gemeinschaftsunterkunft in der Rognitzstr. muss wieder ans Netz – dringend benötigten Wohnraum für Obdachlose wieder nutzbar machen  
Enthält Anlagen
0657/5  
Ö 10.19  
Lietzenseebrücke unverzüglich sanieren  
0660/5  
Ö 10.20  
Bezirkliche Gesundheitstage wieder durchführen  
0646/5  
Ö 10.21  
Mommsenstadion sanieren  
0659/5  
Ö 10.22  
Die Quedlinburger Straße vom "Raserverkehr" befreien"  
0653/5  
Ö 10.23  
Denkmalschutz für die ehemalige Radaranlage auf dem Teufelsberg  
0647/5  
Ö 10.23.1  
Stadtteilzentrum „Harald und Dorothee Poelchau“ für die Zukunft fit machen  
Enthält Anlagen
0672/5  
Ö 10.24  
Auszahlung von Elterngeld beschleunigen - soziale und wirtschaftliche Existenz sichern!  
0668/5  
Ö 10.25  
Außenfassade an der Straßenecke Berliner Straße / Uhlandstraße neu gestalten  
Enthält Anlagen
0661/5  
Ö 10.26  
Der Dietrich-Bonhoeffer-Gru(n)dschule ihr "n" zurückgeben  
Enthält Anlagen
0662/5  
Ö 10.27  
Offene Karten am Olivaer Platz  
0669/5  
Ö 10.28  
Fahrrad-Abstellmöglichkeiten am S-Bahnhof Westend verbessern  
0663/5  
Ö 10.29  
Parkplätze unter die Erde: Quartiersgaragen voranbringen  
0664/5  
Ö 10.30  
E-Learning ins Rathaus  
Enthält Anlagen
0665/5  
Ö 10.31  
Parken in Charlottenburg-Nord  
Enthält Anlagen
0666/5  
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
               
 
 

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