Der Ausschuss für Stadtentwicklung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Initiative der Deutschen Wohnen, ihren Bestand am Dickensweg zu verdichten und dadurch neuen Wohnraum zu schaffen, kann eine Chance für nachhaltige Entwicklung sein. Zur Umsetzung des Vorhabens erwartet die BVV die umfassende Einbeziehung der Mieterinnen und Mieter in die Planungen.
Die BVV erwartet vom Investor, dass ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die darstellen, warum die Modernisierung im Vergleich zum geplanten Neubau wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Zudem ist nachvollziehbar darzulegen, aus welchen Gründen die Idee einer Integration von Bestandsbauten in das Vorhaben verworfen wurde.
Die BVV erwartet vor der Beschlussfassung eines Bebauungsplanes eine umfangreiche Berichterstattung darüber, wie mit den Bestandsmieterinnen und -mietern umgegangen wird. Dabei muss ihnen auf Wunsch mindestens gleichwertiger Wohnraum zur gleichen Mietgesamtbelastung sowohl während als auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Vorrangig für Familien mit Kindern sind Umsetzungswohnungen im näheren Umfeld sicherzustellen. Die Umsetzungskosten sind vom Eigentümer zu übernehmen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Baumaßnahme einen vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen. Im B-Plan-Verfahren ist unter Einbeziehung der Wohnungen für die Bestandsmieterinnen und -mieter ein Anteil von preiswertem Wohnraum sicherzustellen. Dem Investor ist dafür vom Bezirksamt die Möglichkeit der Akquirierung von Wohnbaufördermitteln aufzuzeigen.
Zudem ist die angekündigte Nachhaltigkeit (mindestens Niedrigstenergiestandard, Fassaden- und Dachbegrünung, ökol. Energieversorgung, Erhalt des prägenden Baumbestandes und der Grünflächen soweit wie möglich, Verzicht auf Tiefgaragen) in den textlichen Festsetzungen festzuschreiben.
Der BVV ist bis zum zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen des Bauvorhabens am Dickensweg vom Investor wie folgt einzufordern:
A.) die Schaffung des mit DS 0475/4 beschlossenen Anteils von 20-30% preiswertem Wohnraum vom Investor einzufordern, die Hälfte davon ebenfalls wie beschlossen für Transferleistungsempfangenden.
B.) dem Investor aufzuerlegen, allen Bestandsmietern gemäß deren Wünschen gleichwertigen Wohnraum zum gleichen Mietpreis (Nettokaltmiete) sowohl während als auch im Anschluss an die Baumaßnahme zur Verfügung zu stellen.
C.) sicherzustellen, dass die Bestandsmieter in einem angemessenen Prozess regelmäßig über den Planungs- und Baufortschritt informiert und ggf. Über Mitspracherechte Beteiligt werden, sofern ihre Belange und Rechte betroffen sind.
Der BVV ist bis zum 30.09.2014 zu berichten.