Der Ausschuss für Bau, Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauprojekte der Jahre 2005 bis 2011 darzustellen, bei denen die bei der Vergabe (Auftrag) veranschlagten Baukosten real um mehr als 20 Prozent überschritten worden sind. Hierbei ist zwischen Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenmaßnahmen zu unterscheiden.
Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, der BVV Maßnahmen vorzustellen, mit denen zukünftig die in der Planungsphase erstellten voraussichtlichen Baukosten genauer den realen Baukostensummen entsprechen.
Hierzu gehören z. B.:
Neuberechnungen bei Projekten direkt vor Baubeginn, wenn die Planungen zeitlich länger zurück liegen bzw. um Maßnahmen ergänzt werden müssen (z. B. aufgrund neuer technischer Standards, veränderter Richtlinien)
Erhöhung der Transparenz gegenüber der BVV durch Bekanntgabe der Abweichungen vor Baubeginn und nur ggf. im laufenden Bauprozess
Bessere Kommunikation hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Bezirk und Land bei übergeordneten Bauprojekten.
Der BVV ist bis zum 31.07.2011 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauprojekte der Jahre 2005 bis 2011 darzustellen, bei denen die veranschlagten Baukosten real um mehr als 20 Prozent überschritten worden sind. Hierbei ist zwischen Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenmaßnahmen zu unterscheiden.
Ebenfalls sollen die jeweiligen Höhen und die Ursachen für die Überschreitung aufgeführt werden und zu welchem Zeitpunkt jeweils über Abweichungen informiert wurde.
Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, der BVV Maßnahmen vorzustellen, mit denen zukünftig die in der Planungsphase erstellten voraussichtlichen Baukosten genauer den realen Baukostensummen entsprechen.
Hierzu gehören z.B.:
- Detailliertere Ausschreibungen zur präziseren Angebotsdarstellung der Baufirmen
- Neuberechnungen bei Projekten direkt vor Baubeginn, wenn die Planungen zeitlich
länger zurück liegen
- Erhöhung der Transparenz gegenüber der BVV durch Bekanntgabe der Abwei-
chungen vor Baubeginn und nur ggf. im laufenden Bauprozess
- Bessere Kommunikation hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Bezirk und
Land bei übergeordneten Bauprojekten.
Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.