Frau Tazegül (DIE LINKE) meint, der Antrag könne als formal erledigt angesehen werden, sofern sich keine Änderung zu der bereits erhaltenen Antwort ergeben habe.
Herr BzStR Krüger bestätigt, dass sich keine Veränderungen zu der bisherigen Antwort ergeben hätten. Das Landesverwaltungsamt schließe Verträge zentral nach den Vorgaben des Landes Berlin und damit auch den darin enthaltenen Regelungen zum Mindestlohn.
Folgender Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal
empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, alles zu tun, um zukünftig keine Post über den Dienstleiter PIN AG zu versenden, sollte die Ankündigung des Unternehmens, den Stundenlohn von 9,80 auf 8,50 zu senken, wahr werden.
Begründung:
Die gerichtliche Aufhebung des Mindestlohnes für Postdienstleistungen auf Grund eines Formfehlers darf nicht mit einer Rechtswidrigkeit des Mindestlohnes verwechselt werden. Hier ist zwar die Bundesregierung in der Pflicht, eine gerichtsfeste Lösung vorzulegen, das Bezirksamt aber auch in der Verantwortung, Fehler der Politik nicht mitzutragen. Zumal die Beschäftigten der PIN AG sich bei den bezirklichen Jobcentern um Aufstockung ihrer schon prekären Bezüge bemühen werden müssen. Das darf nicht Bestandteil kommunaler Politik werden.