Tagesordnung - 57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform  

 
 
Bezeichnung: 57. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Verwaltungsreform
Gremium: Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
Datum: Di, 08.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: 1138
Ort: Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Annahme der Niederschriften der 55. und 56. Sitzung      
Ö 2  
Bericht der Projektgruppe Bürger(-innen)haushalt, gem. BVV-Beschluss 203/3 vom 15.02.2007 BE: BV Wendt      
Ö 3  
Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung      
Ö 4  
Schaffung von Aufenthalts- und Sportmöglichkeiten für Jugendliche  
1794/3  
Ö 5  
Hartz-IV- und Grundsicherungsempfangende von Gebühren für den elektronischen Personalausweis befreien
1864/3  
Ö 6  
Entwurf eines Ergänzungsplanes 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1943/3  
    09.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.2 - überwiesen
   

 

   
    11.01.2011 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplans 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehler – entstanden sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin                           

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:       6                Enthaltung:              0

   
    20.01.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Rücküberweisung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu

Die BVV stimmt der Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    08.02.2011 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern entstanden sind.

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin             
 

 

             

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:      4                 Enthaltung:              1

   
    17.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 7  
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