Zur Begründung führt Frau BV Tazegül aus, dass ihr bekannt sei, dass die Senatsebene bereits gehandelt habe; sie stelle daher den Antrag, die Drucksache als durch Verwaltungshandeln erledigt anzusehen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal
empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass für Berlin einheitlich geregelt wird, dass Empfangende von Leistungen nach SGB II und XII keine Gebühren für den elektronischen Personalausweis zahlen müssen.