Frau BV Hansen erläutert zur Begründung des Antrags, dass es eine sehr gute Ausbildung im Öffentlichen Dienst gebe, die sich durch vielfältige Verwendbarkeit auszeichne; die Übernahme für alle Auszubildenden eines Jahrgangs wäre wünschenswert, scheitere aber an den finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung; aus einem BVV-Ausschuss habe sie die Information erhalten, dass im Bezirk ansässige Gärtnereibetriebe die Auszubildenden der Bezirksgärtnerei gern übernehmen wollten. Sie verweise auf identische Vorgehensweisen bei den Banken; dort gebe es Vereinbarungen, welche Unternehmen sich an der Ausbildung beteiligten. Sie schlage daher vor, dass wir ausbilden, die Betriebe eine Übernahmegarantie erklären und Entgelt leisten mögen. Davon hätten alle Beteiligten etwas: Wir bildeten weiter aus, und Jugendliche fänden Beschäftigung; der Wirtschaftsstadtrat könne hier im Rahmen seiner Wirtschaftsgespräche aktiv werden.
Herr Bezirksstadtrat Krüger verweist auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten. Die angesprochene Ausbildung im Grünbereich falle in die Verantwortung von Herrn Bezirksstadtrat Gröhler; es gebe keine Zuständigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste und Personal; mindestens sei der dortige Ausschuss einzubeziehen.
Im Grünbereich habe er Kenntnisse von der Innung, dass diverse Grünbetriebe ein Abnahmeinteresse hätten. Die Existenz von Kooperationsverträgen bzw. -verbünden sei ihm bisher nicht bekannt (der Betrieb, der bestimmte Teile einer Ausbildung nicht garantieren könne, ließe seinen Auszubildenden diesen Teil in einem anderen Betrieb erlernen); dies müsse diskutiert werden. Die Übernahme der Auszubildenden durch Betriebe geschehe auch heute schon; ein Entgelt mit Bindungsverpflichtung für (betriebsfremde) Auszubildende sei nicht zulässig und auch nicht einklagbar. – Im Verwaltungsbereich seien nur Kenntnisse allgemeiner Verwaltungstätigkeit transferierbar; in den ausschließlich verwaltungsspezifischen Berufen sei dies schwierig.
Herr Bezirksstadtrat Krüger sieht die Ausbilder-Situation ebenfalls kritisch; wie solle man diese Kolleginnen und Kollegen noch motivieren, wenn sie nur noch für den Bedarf Dritter ausbildeten? – Im Übrigen würden die Auszubildenden in der Berliner Verwaltung gebraucht und fänden dort auch durchgängig Beschäftigungsmöglichkeiten. Ferner sei zu hoffen, dass sich irgendwann in näherer Zukunft die Erkenntnis durchsetze, dass die Verwaltung nicht weiter altern solle; hier sei ein generelles Umdenken erforderlich.
Frau BV Tazegül dankt Herrn Bezirksstadtrat Krüger für dessen Ausführungen und erkundigt sich nach möglichen konkreten Kooperationspartnern, wo noch ausgebildet werden könne. Für sie sei eine Weitergabe der Auszubildenden an übernahmewillige Betriebe denkbar.
Frau BV Hansen verweist auf die Alterspyramide in der Verwaltung; Senatsverwaltungen mit jungem Personal entschieden über die Geschicke der Verwaltung; die Auszubildenden mögen eine ordnungsgemäße Verwaltungsausbildung durchlaufen ohne „Verleih“ oder „Verpflichtung“ zur Bindung an einen Betrieb; nur so könne bei Eigenbedarf der Verwaltung eigener Nachwuchs da sein, der dann gebraucht werde.
Herr BV Kaas Elias fragt nach, ob sich das Bezirksamt auch um Auszubildende kümmere, die nicht übernommen werden könnten, um sie in der örtlichen Wirtschaft unterzubringen.
Frau BV Halten-Bartels führt aus, dass der Antrag zwar das Richtige meine, aber den falschen Weg weise; schön wäre es, wenn alle Auszubildenden übernommen werden würden. Sie plädiere dafür, den jungen Erwachsenen eine echte Chance zu geben, spreche sich aber gegen den Antrag als bezirkliches Projekt aus; die Postbank bilde für ihre Konzernmutter (Deutsche Bank) aus; die Intention des Antrags sei zwar gut, aber so nicht umsetzbar; eventuell werde sie mit „Enthaltung“ stimmen.
Frau BV Centgraf schließt sich der Auffassung von Frau BV Halten-Bartels an. Der Grünbereich stelle eine sehr gute Ausbildung sicher, da in den unterschiedlichsten Bereichen qualifiziert werde. Sie hege die Befürchtung, dass bei einer Entgeltregelung in Ausbildungsverbundlösungen seitens der Senatsverwaltungsebene gegenüber dem Bezirk Einnahmevorgaben gefordert werden könnten, und lehne auch aus diesem Grund formale Regelungen ab.
Frau BV Hansen schlägt vor, im Antragstext die Passage ab „Langfristig…“ zu streichen, und fragt, ob dies – auch in der Verwaltung – akzeptabel sei. – Herr Bezirksstadtrat Krüger erklärt sich damit einverstanden.
Herr BD Neumann fragt nach, wer für die Belegung von Stellen beim Jobcenter verantwortlich sei. – Herr Bezirksstadtrat Krüger führt dazu aus, dass dies an zentraler Stelle der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestimmt werde, mit Ausnahme des kleinen kommunalen Anteils; die dort Beschäftigten müssten entsprechend qualifiziert sein; die Personalgewinnung sei anfangs schwierig gewesen, da es zunächst nur befristete Verträge gegeben hätte. In der Vergangenheit sei es bereits zu vereinzelten Übernahmen von Auszubildenden gekommen.
Herr BD Neumann regt ergänzend an, Auszubildende verwaltungsintern anzubieten, z.B. den Universitäten oder eben dem Job-Center; dort bestehe dringender Personalbedarf; es gebe zu viele falsche Bescheide; es sei besseres Personal erforderlich. – Herr Bezirksstadtrat Krüger führt hierzu aus, dass die Universitäten selbst ausbildeten. Die Job-Center könnten auch selbst ausbilden, sollten aber eigentlich keine Dauereinrichtungen sein, wenn es nicht mehr so viele Arbeitssuchende gebe, und seien daher von der Verpflichtung zur Ausbildung ausgenommen worden; das Bezirksamt habe darauf keine Einflussmöglichkeit.
Frau BV Halten-Bartels fragt zum Verständnis nach, ob im Antragstext nur das Wort „Langfristig“ oder die gesamte Textpassage ab „Langfristig“ gestrichen werden solle. – Herr BV Wendt bestätigt noch einmal, dass der gesamte Text ab „Langfristig“ wegfallen solle, und stellt den so veränderten Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung angenommen.
Er fragt ferner, ob Dringlichkeit gewünscht werde, und lässt darüber ebenfalls abstimmen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Personal
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den im Bezirk ansässigen Unternehmen dafür einzusetzen, dass diese nach Abschluss der Ausbildung die Auszubildenden des Bezirksamtes übernehmen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den im Bezirk ansässigen Unternehmen dafür einzusetzen, dass diese nach Abschluss der Ausbildung die Auszubildenden des Bezirksamtes übernehmen. Langfristig sollte ein bezirkliches Projekt eingerichtet werden (z.B. "Wir bilden für Euch aus") in der auch eine Kostenbeteiligung der übernehmenden Betriebe gewährleistet ist.
Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.