Der Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
1. dem vorgesehenen Wettbewerb folgende Aufgaben zugrunde zu legen:
Ø Die Entwürfe sollen im Bereich des heutigen Parkplatzes zwei Varianten vorsehen.
1. Variante: Ausweisung eines Stellplatzangebots mit max. 60 Plätzen mit Ein- und Ausfahrten zur Lietzenburger Straße;
2. Variante: Nutzung der Gesamtfläche als Frei- und Spielfläche.
Ø Schaffung von barrierefreien Übergängen im Bereich der Straßenflächen nördlich, südlich und östlich des Platzes.
2. Begleitend sind Verkehrslenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen mit dem Ziel, den Stellplatzverlust auf dem Platz teilweise zu kompensieren sowie den Durchgangsverkehr im südlichen und östlichen Bereich zu reduzieren.
3. Ein Kooperationsverfahren zwischen Anliegern, Eigentümern, Wirtschaft und Verwaltung im Einzugsbereich zu organisieren mit dem Zielen
Ø einer Erschließung privater Stellplatzangebote in bestehenden Tiefgaragen und Parkhäusern;
Ø einer partizipativen Nutzung und Pflege des neu anzulegenden Platzes.
Der BVV ist bis fortlaufend zu berichten.
Ursprungstext:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
1. dem vorgesehenen Wettbewerb folgende Ziele zugrunde zu legen:
Ø Die Anzahl der Stellplätze im Bereich des Platzes und der ihn umgebenden Straßenflächen ist dabei von 266 auf etwa 140 zu reduzieren;
Ø höchstmögliche Einbeziehung von Straßenflächen nördlich, südlich und westlich des bestehenden Platzes für barrierefreie Übergänge von den Hauskanten zum Grün;
2. Verkehrslenkungs- und Verkehrsbewirtschaftungsmaßnahmen einzuleiten und/oder zu beantragen, die durch die Umgestaltung gem. 1. erforderlich werden oder diese unterstützen;
3. ein Kooperationsverfahren zwischen Verwaltung und Wirtschaft (Eigentümer, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer-/innen) im Einzugsbereich des Olivaer Platzes
Ø zur Erschließung privater Stellplatzangebote und
Ø zur erfolgreichen Nutzung und Bewirtschaftung des neuen Metropolenplatzes unter Einbeziehung der Einwohnerschaft zu organisieren;
4. die zweite Phase des Bebauungsplanverfahrens (Entwurf der Ausweisung Grün für die bisherige Verkehrsfläche) durchzuführen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2010 zu berichten.