Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
- die Knobelsdorffstr. zwischen Sophie-Charlotten-Str. und Schlossstr. als Fahrradstraße auszuweisen,
- die Einfahrt aus der Sophie-Charlotten-Str. in den Horstweg durch Z 267 StVO zu unterbinden und
- die Kreuzungsbereiche des Horstweges auf die Einrichtung von Gehwegvorstreckungen bzw. Anlage von Sperrflächen hin zu überprüfen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2011 zu berichten.