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Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Pressemitteilung vom 03.05.2013

Seit vielen Jahren wird jeweils am 5. Mai europaweit für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung protestiert. Dieses Ziel verfolgt auch das kürzlich gestartete Projekt „Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“. Schwerpunkt des Projekts ist die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Darüber hinaus sind die Themen Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung von zentraler Bedeutung.
Der geplante Aktionsplan soll im Bezirk zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) beitragen, die seit dem 26.3.2009 gültiges Recht in Deutschland ist. Diese formuliert keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern präzisiert die allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf ihre Situation.
In der ersten Phase des Projekts soll die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, einschließlich fördernder und hemmender Bedingungen für ihre Teilhabe im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, analysiert werden. Gleichzeitig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamts aktiv in die Vorbereitung des Aktionsplans eingebunden, um auch den Handlungsbedarf in den Bereichen Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung zu eruieren. Im Anschluss werden im Rahmen eines Zukunftsforums unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, behinderten Menschen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vor Ort Möglichkeiten zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation erarbeitet. Auf Grundlage der Ergebnisse des Zukunftsforums wird dann in der letzten Projektphase ein Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen formuliert. Dieser soll schließlich dem Bezirksamt zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Träger des Projekts ist das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW, www.imew.de ). Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit dem bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung (www.bmb.charlottenburg-wilmersdorf.de ). Die Laufzeit beträgt nach derzeitigem Stand der Dinge 15 Monate.

Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann:

„Die Verbesserung der Chancen von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt ist von zentraler Bedeutung für die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung. Daher freut es mich umso mehr, dass ein Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK zu diesem Schwerpunkt – mit großer Unterstützung unseres Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit – erstellt wird. Ganz im Sinne der UN-BRK legen wir übrigens besonderen Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung bei der Erarbeitung des Aktionsplans.“

Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung lädt alle Unternehmerinnen und Unternehmer im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf herzlich ein, sich bei der Erarbeitung des Aktionsplans einzubringen. Von großem Interesse sind dabei zum Beispiel Erfahrungsberichte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die bereits behinderte Menschen beschäftigen, ebenso wie Hinweise von Unternehmen, die dies für die Zukunft planen und sich hierzu informieren möchten. Gesucht werden in diesem Zusammenhang auch „best-practice“-Beispiele für Unternehmen.
Anregungen und Fragen an den Behindertenbeauftragten, Kontakt unter www.bmb.charlottenburg-wilmersdorf.de .

Das Projekt wird maßgeblich gefördert über das bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit (BBWA, www.bbwa.charlottenburg-wilmersdorf.de ).

Im Auftrag

Gottschalk

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