Der Bebauungsplan IX-205a soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Sicherung der Kleingartenkolonie Oeynhausen (Nord) als Dauerkleingartenanlage (Festsetzung: Grünfläche mit der Zweckbestimmung private Dauerkleingärten) sowie eine Durchwegung zu Gunsten der Allgemeinheit schaffen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können sich Bürgerinnen und Bürger sich an der Planung beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Bebauungsplan IX-205a liegt mit der Begründung öffentlich aus. Außer dem Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist, liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen vor.
Der Bebauungsplan kann von Montag, dem 30.08.2010 bis einschließlich Mittwoch, dem 29.09.2010 im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Bauwesen, Stadtplanungs- und Vermessungsamt, Fehrbelliner Platz 4, 4. Stock, Zimmer 4131, 10707 Berlin, montags bis mittwochs von 08.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 15.00 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel 9029-14101 oder unter www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de eingesehen werden.
Im Auftrag
Gottschalk