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Senat sagt Generalproben für Anwohnerschutzzone am Olympiastadion ab - Bezirksamt kritisiert unkoordiniertes Vorgehen der Senatsverwaltungen

Pressemitteilung vom 27.03.2006

Eine Woche vor der für den 1. April geplanten ersten Generalprobe für die Anwohnerschutzzonen aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft am Olympiastadion haben die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Inneres sich darauf geeinigt, die Probesperrungen am nächsten Sonnabend und am 29. April abzusagen. Nach Auffassung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf beweist die Absage, dass es zwischen den verschiedenen Senatsverwaltungen bei der Vorbereitung der WM-Planung erhebliche Abstimmungsschwierigkeiten gibt und insgesamt die Koordination der Vorbereitungen erheblich zu wünschen übrig lässt.

Bezirksstadtrat Klaus-Dieter Gröhler:
“Seit Dezember letzten Jahres hat die Verkehrslenkung Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Bezirksamt zu zahlreichen Besprechungen über die Durchführung der Anwohnerschutzzone und die Generalproben eingeladen. Mit Datum vom 7.2.2006 haben wir eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung erhalten und alle Vorbereitungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Von der Beauftragung der Anlieferung von Absperrmaterialien über die Unterrichtung der Gewerbebetriebe und der Anwohner und die Ausstellung von entsprechenden Durchfahrtsvignetten für Berechtigte sind alle Maßnahmen durch das Bezirksamt eingeleitet worden. Hertha BSC, der Landessportbund und die anliegenden Sportvereine sind vom Bezirksamt in die Durchführung der Maßnahme einbezogen worden. Mehrfache Nachfragen unsererseits in der letzten Woche bei der Senatsverwaltung, ob wir die Vorbereitungsmaßnahmen stoppen sollen, wurden verneint. Nachdem in die Vorbereitungsmaßnahmen nun viel Geld und Zeit investiert wurden, entschieden sich Senatorin Junge-Reyer und Senator Körting am letzten Freitag für die Absage der Probeläufe. Diese Vorgehensweise wird bei den Betroffenen für Unverständnis sorgen und stellt die Qualität der Berliner Verwaltung bei der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft in ein schlechtes Licht. Auch für die Senatsverwaltungen sollte der Grundsatz gelten, dass Handlungen erst dann angeordnet werden, wenn der Denkprozess abgeschlossen ist.“

Im Auftrag

Metzger