Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 30. November 2021

Die aktuelle Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin finden Sie unter www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/.

Bekanntmachung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vom 25. Januar 2022

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin erlässt folgende

Allgemeinverfügung:

Die Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin zur Absonderung von engen Kontaktpersonen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 30. November 2021 (ABl. Nr. 54 vom 10. Dezember 2021, S. 5139) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 2 Abs. 5 VwVfG BE in Verbindung mit § 41 Abs. 4 VwVfG am 25. Januar 2022 auf der Internetseite des Bezirksamtes unter https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/corona-informationen/aktuelle-corona-informationen-1024154.php zugänglich gemacht. Mit der Zugänglichmachung der Allgemeinverfügung auf der Internetseite gilt sie gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 VwVfG BE als bekannt gegeben.

Begründung:
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 18. Januar 2022 (GVBl. S. 22) wurden landesweit einheitliche Regelungen zur Absonderung von Kontaktpersonen geschaffen. Sie ist am 22. Januar 2022 in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten der Verordnung wurden die in der Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen hinfällig, sodass die Allgemeinverfügung nach § 49 VwVfG aufgehoben wird.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung bei dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, zu erheben.

gez.

Wagner
Stadtrat für Jugend und Gesundheit

Die Allgemeinverfügungen als PDF

  • Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Absonderung von engen Kontaktpersonen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 30. November 2021

    PDF-Dokument (122.7 kB)