Rückwirkende Anträge für Hepatitis-C-Opfer nur noch kurze Zeit möglich

Pressemitteilung vom 02.06.2020

Im Zuge einer Anti-D Prophylaxe nach der Geburt von Kindern sind 1978/1979 in der DDR mehrere tausend Frauen an Hepatitis C erkrankt und leiden bis heute unter den Folgen. Zum Jahresbeginn 2020 trat eine Novellierung des Anti-D-Hilfegesetzes in Kraft, die diesen Frauen eine bessere Unterstützung zusichert. Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) weist Betroffene darauf hin, dass sie den Antrag bis zum 30. Juni 2020 beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen müssen, um rückwirkend einen Anspruch auf die Leistungen ab dem 1. Januar 2020 zu erhalten. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Betroffene entsprechende Leistungen frühestens ab dem Antragsmonat.

Betroffenen in Berlin wird empfohlen, sich zur Unterstützung bei der Antragstellung und Begleitung bei der persönlichen Aufarbeitung an die Behörde des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten zu wenden.

Weiterführende Informationen zum Anti-D-Hilfegesetz