Pflegekraft statt Superkraft...
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Eilantrag eines Brandenburgers gegen die Corona-Eindämmungsverordnung zurückgewiesen. Der Mann wollte diese vorläufig außer Vollzug setzen lassen, weil bestimmte Freizeitaktivitäten über einen Umkreis von 15 Kilometern über seinen Heimatlandkreis hinaus untersagt sind. Zur Begründung hieß es vom Gericht, die Maßnahme, mit der der Tagestourismus innerhalb Brandenburgs eingeschränkt werden soll, sei nicht rechtswidrig. Sie habe das Ziel, die Verbreitung des Virus aus Gebieten mit sehr hohen Inzidenzwerten einzudämmen, auch wenn unter freiem Himmel eine geringere Ansteckungsgefahr bestehe. Dass die Sperrung von tagestouristischen Anziehungspunkten unverhältnismäßig sei, lasse sich im Rahmen der möglichen Prüfung im Eilverfahren nicht feststellen, sagte eine OVG-Sprecherin am Donnerstag.
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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln.
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Quelle: dpa
| Aktualisierung: Donnerstag, 14. Januar 2021 18:38 Uhr