Lockdown bis 7. März verlängert
Wegen der Corona-Pandemie bleiben viele Geschäfte, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Berlin mindestens bis zum 7. März geschlossen.
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Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin. Die offiziellen Informationen des Landes Berlin zum Coronavirus (SARS-CoV-2).
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Der Senat beschloss am Donnerstagabend eine Verlängerung des bisher bis Sonntag (14. Februar 2020) befristeten Lockdowns um drei Wochen.
Schulen, Kitas und Friseure dürfen früher öffnen
Für
Friseure soll es eine Ausnahme geben: Sie dürfen unter strengen Hygienemaßnahmen bereits am 1. März wieder öffnen und Kunden bedienen, die vorher einen Termin gebucht haben. Berlin setzt damit eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung vom Vortag um. Die Schulen und Kitas sollen ab 22. Februar schrittweise öffnen.
Kleine Veränderungen bei den Kontaktbeschränkungen
Eine leichte Aufweichung gibt es bei den Kontaktbeschränkungen. Bisher heißt es in der Infektionsschutzverordnung, das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft sei nur aus triftigen Gründen «zulässig». Nun werden die Bürger «angehalten», die Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen. Wie bisher schon sind sie zudem angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf Reisen zu verzichten.
Alkoholverbot im öffentlichen Raum nur noch in Grünanlagen und auf Parkplätzen
Ebenfalls neu: Das Verbot, Alkohol zu trinken, gilt nur noch in
Grünanlagen sowie auf Parkplätzen. Das Verbot für den öffentlichen Raum insgesamt wird gestrichen. Bibliotheken dürfen wieder Leihbetrieb anbieten.
Bundesweiter Lockdown seit 16. Dezember
Weite Teile des Einzelhandels mit Ausnahme etwa von Supermärkten, Drogerien oder Apotheken, dazu Friseure, Kosmetiksalons sowie viele Schulen sind im Zuge des bundesweiten Lockdowns seit 16. Dezember geschlossen, Kitas im Notbetrieb.
Restaurants, Museen, Kinos,
Theater, Freizeit- und Sporteinrichtungen mussten bereits Anfang November für Publikum schließen. Zudem gelten strenge Kontaktbeschränkungen.
Öffnungsperspektiven je nach Inzidenzwert
Bund und Länder vereinbarten am Mittwoch neben der Lockdown- Verlängerung um drei Wochen auch Öffnungsperspektiven für noch geschlossene Geschäfte, Anbieter köpernaher Dienstleistungen, von Museen und Galerien. Sinkt der Inzidenzwert stabil auf 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche oder darunter, sollen die Länder eine schrittweise Öffnung ermöglichen können. Hierzu beschloss der Berliner Senat zunächst nichts.
Müller: Jetzt nicht die Nerven verlieren
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verteidigte hingegen das Vorgehen von Bund und Ländern und rief zum Durchhalten auf. «So weh es tut und so schwierig dieser Weg ist: Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir nicht die Nerven verlieren dürfen, damit wir auch noch gut durch den März kommen», sagte er im Abgeordnetenhaus. Das Schlimmste aus seiner Sicht wäre, jetzt zwei oder drei Wochen zu früh den bisherigen Weg abzubrechen und dann in fünf oder sechs Wochen von vorne zu beginnen.

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Dienstleistungsbetrieben, bei denen körperliche Nähe unabdingbar ist, ist die Öffnung weiterhin untersagt. Erste und bislang einzige Ausnahme: Friseure.
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Nach wochenlangem Lockdown zeigen sich Erfolge beim Corona- Infektionsgeschehen. Aber auch die Probleme wachsen. Nun deuten sich erste Öffnungsperspektiven an.
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Quelle: dpa
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Aktualisierung: Freitag, 12. Februar 2021 08:33 Uhr