Deutsche im Ausland

Allgemeine Informationen

Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind bei Europa- und Bundestagswahlen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) wahlberechtigt.

Eintragung in das Wählerverzeichnis in einem Berliner Bezirk

Die sogenannten Auslandsdeutschen werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sondern müssen einen formgebundenen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vor jeder Wahl auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zum Download bereit gestellt.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie an das Wahlamt des Berliner Bezirkes senden, in dem Sie vor Ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Wenn Sie in Deutschland nie gemeldet waren, ist der Antrag beim Wahlamt des Bezirks zu stellen, dem Sie am engsten verbunden sind.

Der Antrag muss unterschrieben im Original spätestens am 05.09.2021 (Sonntag) im Wahlamt vorliegen. Telefonisch oder per Fax können Sie den Antrag nicht stellen. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

Die Adressen entnehmen Sie bitte folgendem Link.