Briefwahlunterlagen schnell zurücksenden

Pressemitteilung vom 20.09.2021

Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, bittet alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen erhalten haben, diese nun umgehend auszufüllen und an ihr Bezirkswahlamt zurückzuschicken. Wenn es zu knapp werde, solle man sie selbst dort vorbeibringen. Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann und noch keine Briefwahl beantragt hat, sollte in dieser Woche möglichst selbst zur Briefwahlstelle gehen und gleich dort vor Ort wählen, erklärte die Landeswahlleiterin.

Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Bezirkswahlamt eingegangen sein. Nur dann können sie bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Alle Wahlbriefe, die nach dem 26. September, 18.00 Uhr, im Bezirkswahlamt eintreffen, dürfen nicht mitgezählt werden.
Die Hinweise auf dem Merkblatt zur Briefwahl sind sorgfältig zu beachten.

Dies sind die Regeln für die Briefwahl:

  1. Alle Stimmzettel persönlich ankreuzen.
  2. Alle Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag stecken und den Umschlag zukleben.
  3. Die auf dem Wahlschein abgedruckte eidesstattliche Versicherung unterschreiben.
  4. Den unterschriebenen Wahlschein und den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag zusammen in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  5. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und in einen Briefkasten der Deutschen Post AG stecken oder verschlossen direkt beim Bezirkswahlamt abgeben.

Die Anschriften und Öffnungszeiten der Briefwahlstellen stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die an alle Wahlberechtigten versandt wurde, und sind online unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

Für Nachfragen:

Telefonhotline: 030 90223-1850
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de