Landeswahlausschuss entscheidet am 10. Juni 2021, welche Parteien sich beteiligen dürfen

Pressemitteilung vom 07.06.2021

Der Landeswahlausschuss wird in einer Sitzung am 10. Juni darüber entscheiden, welche Parteien sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 beteiligen dürfen. Für politische Vereinigungen muss zunächst festgestellt werden, ob eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes vorliegt. Die Parteieigenschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.

Vereinigungen, die nicht als Partei zugelassen werden, können als Wählergemeinschaft an der Wahl zu einer Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.

Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet statt am:

Donnerstag, den 10. Juni 2021, um 10.00 Uhr, im
Humboldt-Universitätsgebäude am Hegelplatz
Institut für Nordeuropa, deutsche Sprache, Literatur und Linguistik
Fritz-Reuter-Saal (3. Etage)
Dorotheenstraße 24
10117 Berlin.

Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Hegelplatz, an der Rückseite des Hauptgebäudes der Humboldt-Universität zu Berlin.

Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes Zutritt.

Für die Sitzung gilt ein Hygienekonzept. Im Gebäude ist eine medizinische Maske zu tragen.

Für Nachfragen:

Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de