Parteien müssen bis zum 26. Mai ihre Wahlbeteiligung anzeigen

Pressemitteilung vom 21.05.2021

Parteien, die sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 beteiligen wollen, müssen der Landeswahlleiterin bis zum 26. Mai ihre Wahlteilnahme anzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein.

Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, weist darauf hin, dass nur jene Parteien Wahlvorschläge einreichen können, die bis zu diesem Termin ihre Beteiligung angezeigt haben: „Tag und Uhrzeit sind Ausschlussfristen – wer danach kommt, kann definitiv nicht kandidieren.“

Mit der Beteiligungsanzeige haben die Parteien anzugeben, ob sie bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus mit einer Landesliste oder stattdessen in den Bezirken mit Bezirkslisten antreten wollen.

Parteien, die sich nicht bereits an der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus oder zum Deutschen Bundestag in Berlin mit mindestens einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt haben, müssen außerdem ebenfalls spätestens bis zum 26. Mai, 18 Uhr, die zur Feststellung ihrer Parteieigenschaft durch den Landeswahlausschuss erforderlichen Unterlagen einreichen.

Übersichten über die schon eingegangenen Beteiligungsanzeigen werden bereits jetzt im Internetangebot der Landeswahlleiterin, www.berlin.de/wahlen unter den Stichwörtern “Wahlen 2021“ und „Parteien” veröffentlicht und täglich aktualisiert.

Für Nachfragen:

Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de