Zustellung der Wahlbenachrichtigungen beginnt

Pressemitteilung vom 15.04.2019

Die PIN Mail AG beginnt heute mit der Zustellung der
Wahlbenachrichtigungen. Es werden 2.499.805 Wahlbenachrichtigungen
verschickt. Der Versand dauert rund zwei Wochen und ist am 4. Mai
abgeschlossen.

Die Wahlbenachrichtigung wird als Brief versendet; der Briefumschlag trägt
das Berliner Wappen und den Aufdruck “Wahlbenachrichtigung”.

Die Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, empfiehlt, in der nächsten Zeit
besonders auf den Brief mit der Wahlbenachrichtigung zu achten, diese
sorgfältig aufzubewahren und ins Wahllokal mitzunehmen. Es ist zwar auch
möglich, ohne die Benachrichtigung zu wählen, aber der Ablauf im Wahllokal
wird durch die Vorlage der Benachrichtigung einfacher und schneller.

Wahlberechtigte, die am Wahltag, dem 26. Mai, verhindert sind, ihre Stimme
im Wahllokal abzugeben, können vorab per Brief oder in einer Briefwahlstelle
ihres Bezirkes wählen. Der Antrag dazu befindet sich auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist die Adresse des Wahllokals deutlich durch
einen hellgrauen Hintergrund gekennzeichnet.

Die Wahlbenachrichtigung enthält u.a. folgende Informationen:

  • Anschriften des Bezirkswahlamtes und der Briefwahlstelle(n) sowie
    deren Öffnungszeiten,
  • Erläuterungen zur Zugänglichkeit des Wahllokals, des
    Bezirkswahlamtes und der Briefwahlstellen für Menschen im Rollstuhl,
  • Hinweise für blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte
    sowie den
  • Hinweis auf die Bestellung einer Broschüre in leicht verständlicher
    Sprache.

Neu ist ein QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Mit dem
QR-Code können Wahlberechtigte den Wahlscheinantrag jetzt noch einfacher
stellen. Durch das Scannen des QR-Codes mit einer geeigneten App wird der
Wahlscheinantrag im Internet aufgerufen und die verschlüsselten
personenbezogenen Daten automatisch eingetragen. Der Antrag muss dann
nur noch bestätigt werden. Die Briefwahlunterlagen werden vom
Bezirkswahlamt so schnell wie möglich nach Hause oder an eine in der Maske
anzugebende Wunschadresse geschickt.

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) war sehr an
dieser Verbesserung interessiert. Blinde und Sehbehinderte können so selbst
ohne fremde Hilfe ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Da der obere Teil der
Wahlbenachrichtigung länger ist als der untere, können sie die Rückseite der
Wahlbenachrichtigung erfühlen und dann den QR-Code leicht nutzen.

Ein Muster der Wahlbenachrichtigung und weitere Informationen zur
Europawahl sind im Onlineangebot der Landeswahlleiterin,
www.wahlen.berlin.de, veröffentlicht.