Bildungszeit-Veranstaltungen

Kollegen vor dem Computer

Nach über 30 Jahren wurde das Berliner Bildungsurlaubsgesetz am 01.09.2021 vom Bildungszeitgesetz abgelöst. “Bildungsurlaub” heißt seitdem “Bildungszeit”.

Grundlegendes

  • Was bedeutet Bildungszeit?

    Bildungszeit ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen für die berufliche Weiterbildung, die politische Bildung oder die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Rechtsgrundlage ist seit 01.09.2021 das neue Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] in der Fassung vom 05.07.2021 (GVBl. S. 849).

  • Welchen Zweck haben Bildungszeitveranstaltungen?

    Bildungsveranstaltungen dienen der beruflichen Weiterbildung, wenn sie Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln oder zumindest Kenntnisse vermitteln, die im erlernten Beruf oder in der ausgeübten Tätigkeit verwendet werden können. Ein Mindestnutzen muss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber vorhanden sein.

  • Wer hat Anspruch auf Bildungszeitveranstaltungen?

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land Berlin haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungszeit).

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind auch
    1. die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen,
    2. die in Heimarbeit beschäftigten Personen und ihnen Gleichgestellte,
    3. andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind sowie
    4. Teilnehmende an Maßnahmen in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeits- und Berufsleben.
  • Wie viel Bildungszeit kann ich in Anspruch nehmen?

    Sie können innerhalb von 24 Monaten bis zu 10 Tagen Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Mit Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers können Sie den Anspruch für künftige Zeiträume zusammenfassen. Nicht in Anspruch genommene Bildungszeit aus vergangenen Jahren verfällt. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Antragstellung

  • Wie läuft das Antragsverfahren für eine Bildungszeitveranstaltung beim Arbeitgeber?

    Ihre Bildungszeit beantragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Über die Antragsvorgaben müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Personalstelle informieren. Sie sollten den Antrag auf Bildungszeit so früh wie möglich, jedoch mindestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungszeitkurses beim Arbeitgeber stellen. Bitte informieren Sie sich über die rechtlichen Fristen und Verfahren des Bildungszeitgesetzes/Bildungsurlaubs ihres Bundeslandes.

  • Wann sollte ich Bildungszeit beantragen?

    Sie sollten spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Freistellung bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber beantragen.

  • Wie erhalte ich eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber, dass der Kurs als Bildungszeitveranstaltung anerkannt ist?

    Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse sowie der Kursnummer und der Angabe, für welches Bundesland Sie den Anerkennungsbescheid benötigen.

  • Kann der Bildungszeitantrag von meinem Arbeitgeber abgelehnt werden?

    Ja, der Bildungszeitantrag kann von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Für kleine Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten gilt eine Sonderregelung.

Anerkennung

  • Ist die Veranstaltung in meinem Bundesland als Bildungszeit anerkannt?
    Die prinzipielle Anerkennung für Bildungszeitveranstaltungen der VHS Pankow liegt vor für:
    • Berlin
    • Nordrhein-Westfalen (NRW)
    • Baden-Württemberg (BWB) (Kursumfang: mind. 8 UE/Tag)

    Weitere Anerkennungen können beantragt werden für folgende Bundesländer:
    Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

    Da die Anerkennungsverfahren Ländersache sind, sind auch die Hürden unterschiedlich hoch und der damit verbundene Aufwand. In der Regel muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten gerechnet werden.

    Bitte fragen Sie für jede Bildungszeit-Veranstaltung explizit an, ob ggf. schon eine Anerkennung für Ihr Bundesland vorliegt. Achtung: Für Hamburg ist die Anerkennung zurzeit nicht möglich.

  • Ich wohne in Berlin und arbeite in einem anderen Bundesland. Für welches Bundesland muss ich Bildungszeit beantragen?

    Sollten Sie in Berlin wohnen, aber in einem anderen Bundesland arbeiten, muss geprüft werden, ob der von Ihnen gewählte Bildungszeitkurs, in dem Bundesland anerkannt wird, in dem Sie arbeiten. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständige Programmbereichsleitung der VHS Pankow. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

  • Welchen Umfang muss ein Bildungszeitkurs haben, damit er in meinem Bundesland anerkannt wird?

    Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Nähere Informationen finden Sie in den Gesetzesverordnungen Ihres Bundeslandes zur Bildungszeit.

  • Ich möchte mir einen Platz im Kurs verbindlich sichern, das Antragsverfahren zur Anerkennung des Kurses in meinem Bundesland läuft noch. Muss ich den Kurs dann schon verbindlich buchen und bezahlen?

    Interessent:innen aus anderen Bundesländern als Berlin werden gebeten, sich für den gewünschten Kurs verbindlich anzumelden. Erst nach Anmeldung wird ein Anerkennungsverfahren im entsprechenden Bundesland eingeleitet. Eine vollständige Erstattung des Kursentgelts bei Ablehnung der jeweiligen Behörde wird gewährt.

Organisatorisches

  • Welche Kosten entstehen für die Teilnahme an einer Bildungszeitveranstaltung?

    Neben dem Kursentgelt können ggf. Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Anfahrten entstehen.

  • Finden alle Bildungszeitveranstaltungen der VHS Pankow statt?

    Bildungszeitveranstaltungen können nur dann stattfinden, wenn die Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird. Sollten sich nicht genügend Teilnehmende anmelden, wird die Bildungszeitveranstaltungen abgesagt.

  • Bis wann wird die Bildungszeitveranstaltung abgesagt?

    Bildungszeitveranstaltungen werden spätestens 5 Tage vor Kursbeginn abgesagt, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht ist. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung zur Kursabsage per E-Mail.

  • Welche Kosten erstattet die VHS Pankow bei Absage der Bildungszeitveranstaltung?

    Die VHS Pankow erstattet gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Kursentgelt vollständig. Weitere Kosten wie beispielsweise Hotelbuchungen oder Fahrtkosten werden nicht durch die VHS Pankow erstattet.

  • Ich werde während der Bildungszeitveranstaltung krank. Wen muss ich informieren?

    Bei Krankheit müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber melden. Bitte informieren Sie außerdem die VHS Pankow über Ihre Abwesenheit.

  • Wann erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung der VHS Pankow?

    Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung am letzten Tag Ihrer Bildungszeitveranstaltung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Weitere Informationen

Szene aus dem Kurs Digitaler Videoschnitt

Bildungszeit-Veranstaltungen

Alle Bildungszeitveranstaltungen der VHS Pankow im Überblick

Storytelling, Konfliktmanagement, Pilatestrainer:innen-Ausbildung, Yoga mit Kindern, Freies Schreiben, Prävention für den Rücken, Achtsamkeit und Stressbewältigung, Resilienz-Training, Yoga und Meditation, Alexander-Technik, Managing Diversity, Wiedereinstieg in den Beruf, MS Office, Büroorganisation, Zeitmanagement, Tastschreiben, Programmieren, AutoCAD, Filmdreh und Schnitt, Mediengestaltung, Typo3, WordPress, Coaching, Führungstechniken, Methodenkompetenz, Kommunikation, Xpert Business, BWL, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Schwedisch, Leichte Sprache und mehr …

Kurzfristige Bildungszeit-Angebote mit freien Plätzen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Programmbereichs: Politik-Gesellschaft-Umwelt, Pädagogik und Psychologie, Kunst-Kultur-Kreativität, Gesundheit, Fremdsprachen, Beruf-Karriere, Computer-Internet.