Informationen für Prüfungsteilnehmer_innen zur Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Bezirksamt Spandau von Berlin
Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen
Prüfungszentrale

Stand: Berlin, 11.5.2021

Informationen für Prüfungsteilnehmer_innen zur Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Version 4, Stand 7.05.2021)

Aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2- Pandemie ist die Prüfungszentrale der Berliner Volkshochschulen verpflichtet, während der Durchführung der Sprachprüfungen besondere Hygieneregeln einzuhalten. Hierfür wurde ein Hygieneplan erstellt. Mit der Teilnahme an einer Sprachprüfung der Prüfungszentrale verpflichten Sie sich zur Einhaltung des Hygieneplans sowie der allgemein geltenden Hygieneregeln.

Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Regelungen informieren:

Grundlegend:
Testpflicht: Nach § 9 (10) der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.4.2021 dürfen nur Personen an den Prüfungen der Prüfungszentrale teilnehmen, die im Sinne von § 6b negativ getestet sind. Ausgenommen sind die in § 6c genannten Personen (1. vollständig Geimpfte, 2. vor 6 Monaten genesen + erste Impfung, 3. Genesene mindestens 28 Tage + höchstens 6 Monate). Dies bedeutet:
Prüfungsteilnehmer_innen legen beim Betreten des Prüfungsortes ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum oder eines PCR-Tests vor, das nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ legen Sie einen Nachweis nach §6c vor. Nachweise werden dokumentiert. Selbsttests vor Ort sind für Prüfungsteilnehmer_innen leider nicht möglich.
• Bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten (z.B. Atemwegserkrankungen, Fieber), wird dringend empfohlen, nicht an den Prüfungen teilzunehmen (zur Info: Bei nachgereichtem Nachweis der Krankschreibung erwachsen keine Nachteile. Gezahlte Prüfungsgebühren werden in diesen Fällen erstattet.)
• Die Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale sowie die Prüfungsvorsitzenden (nach Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeiter_innen der Prüfungszentrale) sind berechtigt, Teilnehmer_innen mit solchen Symptomen von der Teilnahme an der Prüfung auszuschließen.
• Das Tragen von Mänteln und Jacken ist aufgrund der Regularien für DTZ-Prüfungen leider weiterhin nicht gestattet. Durch das Lüften kann es in den Räumen sehr kalt werden. Prüfungsteilnehmer_innen sollten sich daher den Witterungsverhältnissen entsprechend kleiden (Pullover, Strickjacken, Westen, Mützen).

Allgemeine Regeln:
Händedesinfektion bei Eintritt in das Gebäude.
Sicherheitsabstand halten. Mindestens 1,5 m – während der Prüfungen und im gesamten Gebäude, einschließlich der Sanitäranlagen.
• Auf jeglichen Körperkontakt ist zu verzichten.
• Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
• Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
• Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
Medizinische Gesichtsmaske ist im gesamten Gebäude zu tragen. Dies gilt auch während der schriftlichen und mündlichen Prüfungen.
Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen.
• Durchmischung mit anderen Gruppen (z.B. in Pausen) vermeiden.
Aufenthalt in den Gebäuden auf den notwendigen Zeitraum beschränken.* Nicht verweilen*. Nach Prüfungsende Gebäude zügig verlassen.
*
Prüfungsspezfische Regelungen:*
• Zur Vermeidung von großen Personenansammlungen werden pro Prüfungstag zwei bis drei zeitlich versetzte Durchgänge (Zeitschienen) eingeplant. Bitte beachten Sie die Uhrzeit für den Einlass, die auf Ihrer Einladung steht.
• Um große Ansammlungen zu vermeiden, dient der Raum der schriftlichen Prüfung für die meisten Prüfungsgruppen zugleich als Pausenraum sowie als Warteraum für die Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung. Im Kolleg dient auch die Aula als Pausen- und Warteraum für max. 20 Personen. Hier warten die Prüfungsgruppen in ausgewiesenen Bereichen (Warteinseln) und mit ausreichend Abstand getrennt voneinander. Prüfungsteilnehmer_innen dürfen den Raum während der Pause für Toiletten- oder Hofbesuche verlassen.
• Nach der mündlichen Prüfung verlassen die Prüfungsteilnehmer_innen den Prüfungsstandort durch einen ausgeschilderten Ausgang.
Im gesamten Gebäude der Prüfungen gilt die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Eine Abweichung hiervon ist vorgesehen:
Bei der Identitätskontrolle vor den Kursräumen vor Prüfungsbeginn: Die Prüfungsteilnehmer_innen nehmen in ausreichendem Abstand (mind. 1,5 m) kurz die medizinische Gesichtsmaske ab. Hier werden den Prüfer_innen auch Geschichtsschutz-Visiere zur Verfügung gestellt.

Wir sind darum bemüht, die Prüfungsbedingungen so sicher wie möglich zu gestalten. Zugleich ist es unser großes Anliegen, dass Sie sich trotz der neuen Regelungen voll auf die Prüfungen konzentrieren können.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

  • Informationen für Prüfungsteilnehmer_innen zur Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen

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