Integrationskurse
Die Volkshochschulen bieten Integrationskurse für Zuwanderer im Rahmen der bundesgesetzlichen Grundlagen an.
Ein
allgemeiner Integrationskurs besteht aus 645 Unterrichtsstunden, davon 600 Stunden Sprachunterricht und 45 Stunden Orientierungskurs.
Der Sprachunterricht ist in 6 Module untergliedert (
Kompetenzstufen A1 – B1) und wird mit einer kostenlosen Abschlussprüfung beendet.
Der Orientierungskurs vermittelt Ihnen Wissen über die Rechtsordnung, Kultur und die jüngere Geschichte Deutschlands und schließt mit einem Test ab.
Die
speziellen Integrationskurse, zum Beispiel für Frauen, Jugendliche, Eltern sowie Migrantinnen und Migranten mit Alphabetisierungsbedarf, werden mit 945 Unterrichtsstunden (900 Sprachunterricht und 45 Stunden Orientierungskurs) gefördert.
Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ist zuständig für die Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten der Integrationskurse sowie deren Durchführung.
Integrationskurse anzeigen
Jeder der folgenden Links führt zur Kursdatenbank der Berliner Volkshochschulen. In einem neuen Fenster erhalten Sie eine Liste mit aktuellen Kursangeboten. Hier können Sie sich Detailinformationen zu jedem Kurs anzeigen lassen oder eine neue Suche starten.
Themenüberblick
Das Zuwanderungsgesetz unterscheidet zwischen
- der Berechtigung zur einmaligen Teilnahme an einem Integrationskurs (§ 44) und
- der Verpflichtung zur einmaligen Teilnahme an einem Integrationskurs (§ 44a)
Wer hat eine Berechtigung zur Teilnahme?
- Neu zugewanderte Ausländer/innen mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzuges, aus humanitären Gründen oder wenn eine Niederlassungserlaubnis vorliegt
- Spätaussiedler und deren Familienangehörige
- Deutsche ausländischer Herkunft
Wenn Sie Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Sozialgeld nach SBG XII beziehen, können Sie zu den angegebenen Beratungszeiten der Volkshochschulen eine Kostenbefreiung beantragen.
Wer wird zur Teilnahme verpflichtet?
Die Ausländerbehörde kann unter anderm neu Zugewanderte ohne einfache Sprachkenntnisse zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten.
Wer kann noch an den Integrationskursen teilnehmen?
- Ausländer/innen, die eigentlich keinen Teilnahmeanspruch haben oder ihn nicht mehr besitzen, und EU-Bürger/innen sowie deren Familienangehörige können im Rahmen verfügbarer Kursplätze auf Antrag zugelassen werden.
Bei der Beantragung auf Zulassung zu einem Integrationskurs unterstützen Sie die Volkshochschulen zu den Beratungsterminen.
- Ausländer/innen ohne Förderung durch das Bundesamt (Selbstzahlende) zahlen ein erhöhtes Entgelt. Eine Ermäßigung oder Kostenübernahme seitens der Volkshochschulen ist nicht möglich.
- Deutsche, die über keine ausreichenden Sprachkenntnisse verfügen.
Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs?
| Teilnehmerkreis |
100 Unterrichtsstunden |
200 Unterrichtsstunden |
| Teilnehmende ohne Zulassung (Selbstzahlende) |
110,00 € |
220,00 € |
| Teilnehmende mit Zulassung durch das Bundesamt |
100,00 € |
200,00 € |
| Teilnehmende mit Zulassung und Kostenübernahme durch das Bundesamt |
0,00 € |
0,00 € |
Wer wird von den Kosten befreit?
Für die Teilnahme am Integrationskurs sollen Kosten in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden (1,00 € pro Unterrichtsstunde). Ausländer/innen, die Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Sozialgeld nach SGB XII beziehen, können beim Bundesamt einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag stellen. Dem Antrag ist ein aktueller Nachweis über den Bezug der Leistungen beizufügen.
Die Antragstellung erfolgt zusammen mit dem Zulassungsantrag während der Beratung.
Welche Neuerungen sind für mich wichtig?
Wenn Sie die Abschlussprüfung Zertifikat Deutsch B1 trotz regelmäßiger Kursteilnahme nicht bestanden haben bzw. mit der A2-Prüfung Ihr Stundenkontingent von 645 bzw.945 Stunden bereits ausgeschöpft ist, können Sie einen Antrag auf Förderung weiterer 300 Stunden stellen.
Die Abschlussprüfung (Zertifikat Deutsch B1 bzw. A2-Prüfung) ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss (Zertifikat Deutsch und Abschlusstest Orientierungskurs) erhalten Sie auf Antrag 50% der gezahlten Kostenbeiträge rückerstattet, wenn Sie regelmäßig teilgenommen und den Kurs innerhalb von zwei Jahren beendet haben.
Wie melde ich mich an?
Der erste Schritt ist die Teilnahme an einer Beratung. Eine Beratung ist verpflichtend für alle Integrationskurse und mit einem Einstufungstest verbunden. Beratungen werden an jeder Berliner Volkshochschule angeboten.
Das Beratungsgespräch und der Einstufungstest sind kostenlos.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für eine Beratung mit:
- Pass (Original)
- Aufenthaltstitel
- Aktuelle Meldebescheinigung, erhältlich bei jedem Bürgeramt
- Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, sofern Anspruch besteht
EU-Bürger/innen bringen bitte zusätzlich eine Freizügigkeitsbescheinung mit, die Sie in jedem Bürgeramt kostenlos bekommen können.
Eine Anmeldung zu einem Kurs ist nach der Beratung möglich.